Sportrechtsseminar beim DFB

Am 23./24.01.2014 veranstalte Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. von der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Münchener Sportrechtskanzlei Lentze/Stopper ein Seminar zum Sportrecht. Der DFB war u.a. durch seinen 1. Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch vertreten, die Kanzlei Lenzte/Stopper durch den Partner Dr. habil Martin Stopper sowie die Rechtsanwälte Dr. Felix Holzhäuser und Dr. Tim Bagger. Von der Universität Bayreuth war darüber hinaus Emeritus Prof. Dr. Bernhard Pfister, ebenfalls ein großer Experte im Sportrecht, anwesend.

Mit den Seminarthemen

  • Sponsoringverträge
  • Agenturverträge
  • Fanausschreitungen
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • 50+1-Regel
  • Sportwetten
  • UEFA Financial Fair Play Regulations
  • Ticketing
  •  Sportveranstalterrecht 
  • Ambush Marketing

hatte Prof. Dr. Heermann spannende Themenbereiche vorgegeben (detaillierte Beschreibungen finden sich in der Seminarausschreibung), die durch die Studenten ausnahmslos hervorragend ausgearbeitet und referiert wurden. Für ihre Leistungen ist den Studenten der Uni Bayreuth ein besonders Kompliment zu machen: Es dürfte nicht nur der imposante Sitzungssaal des DFB-Sportgerichts, in dem die Veranstaltung stattfand, für Eindruck gesorgt, auch die Anwesenheit zahlreicher Sportrechtsprofis dürfte die verständliche Nervosität vor einem Seminarvortrag nicht gerade reduziert haben.

Neben Lehrstuhlmitarbeitern, Dozenten, Doktoranden und Studenten waren nämliche auch viele hochrangige Vertreter aus der sportrechtlichen Praxis eingeladen; auch die Rechtsabteilung der DFL war zeitweise mit bis zu drei Vertretern präsent. Ich habe als Mitglied des DFB-Bundesgerichts den DFB mit vertreten. Angesichts der Themen entwickelten sich im Anschluss an die Referate der Studenten lebhafte, z.T. sehr kontroverse und ausgesprochen inspirierende Diskussionen unter allen Anwesenden.

Zusammenfassend war dies ein fachlich sehr tief gehendes und inhaltlich hervorragendes Sportrechtsseminar, das allen Beteiligten sicherlich beste Anregungen für die sportrechtliche Praxis und nächste Forschungsvorhaben gebracht hat. Die bewährte Verbindung von Wissenschaft, Verband und Praxis hat zweifelsohne wunderbar dazu beigetragen.

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