Exkursion zum BGH am 05.07.2016 – Fall „SV Wilhelmshaven“

Update, 11.04.2016: Alle Exkursionsplätze sind vergeben. Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

Wie bereits angekündigt, biete ich mit dem Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln anläßlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Sachen SV Wilhelmshaven gegen den Norddeutschen Fußballverband eine Tagesexkursion zum höchsten deutschen Gericht in Zivilsachen an. Eine kurze Einführung in die Bedeutung des Falles findet sich hier. Die Exkursion beinhaltet nicht nur eine Teilnahme an der konkreten Sitzung des II. Zivilsenats, sondern auch ein juristisches Vorbereitungsgespräch mit der zuständigen Wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Senats und eine exklusive Führung über das Gelände und die Räumlichkeiten des Bundesgerichtshofs. Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Köln, Dr. Simone Kreß, bereit erklärt hat, die Exkursion zu begleiten.

Wir werden am Dienstag, 05.07.2016, gegen 6.00 Uhr morgens mit einem Reisebus nach Karlsruhe aufbrechen und unser Ziel gegen 10:00 Uhr erreichen. Ab 10:15 Uhr findet das Vorgespräch statt. Die mündliche Verhandlung über die Revision des Norddeutschen Fußballverbandes gegen die Berufungsentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist für 11.00 Uhr angesetzt. Danach findet der Rundgang mit weiteren Erläuterungen statt. Im Anschluss daran werden wir Gelegenheit haben, in der Kantine des Gerichts oder einem in der Nähe befindlichen Restaurant o.ä. ein Mittagessen einzunehmen. Danach treten wir die Heimreise an, so dass mit einer Rückkunft in Köln gegen 17/18 Uhr zu rechnen sein dürfte.

Angesichts des zu erwartenden Andrangs und der Begrenzung der Teilnehmeranzahl auf 30 Personen gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gelten für die Vergabe der Plätze folgende Grundsätze:

  1. Grundsätzlich gilt das Prioritätsprinzip (first come, first serve).
  2. Die Vergabe an Studierende (Jura, Erste Prüfung) erfolgt bevorzugt. Graduierte können sich trotzdem bewerben.
  3. An bestätigte Teilnehmer der Veranstaltungen zum Sportrecht von Prof. Dr. Bernhard Kempen, Dr. Björn Schiffbauer und Dr. Jan F. Orth in den vergangenen zwei und im laufenden Semester werden die Plätze bevorzugt vergeben.

Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme kann ausschließlich über die Webseite http://goo.gl/forms/B6g42K1MhL erfolgen. Eine Auswahl der Teilnehmer und eine Bestätigung an die Teilnehmer per E-Mail werden schnellstmöglich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für den Fall Ihrer Teilnahme wegen einer Sicherheitsüberprüfung durch den Bundesgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt die Angabe Ihrer Wohnanschrift, Ihres Geburtsdatums und Ihres Geburtsortes zwingend erforderlich ist. Diese werde ich nur von den zugesagten Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abfragen.

Da die Exkursion durch den Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln e.V. gefördert wird – auch an dieser Stelle: Herzlichen Dank! -, kann die Exkursion für die Teilnehmer kostenfrei angeboten werden. Für Verpflegung etc. und das Mittagessen in Karlsruhe haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.


Fotos: Beitragsbild: Bundesgerichtshof, Fotograf: Joe Miletzki. Busse: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de (Bildausschnitt vom Originalbild).

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