Schimke und Orth streiten auf Anwaltstag über „strict liability“

DAT-Banner-2013onlineProf. Dr. Martin Schimke, LL.M., und RLG Dr. Jan F. Orth, LL.M.,  streiten am 7. Juni 2013 auf dem Deutschen Anwaltstag 2013 im Düsseldorf Congress Center im Rahmen einer Podiumsdiskussion öffentlich über die Vereinbarkeit der „strict liability“ mit staatlichem und Verbandsrecht. Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen des Sportrecht-Schwerpunkts in Raum 27 des CCD von 13.45 Uhr bis 15.00 Uhr statt und wird von der DAV-ARGE Sportrecht veranstaltet.

Das Aufeinandertreffen der Diskutanten dürfte durchaus spannend werden: Martin Schimke war Vorsitzender des CAS-Panels, welches mit seiner berühmten Entscheidung Feyenoord Rotterdam ./. UEFA (SpuRt 2007, 164) die UEFA-Regelungen zur strict liability von Vereinen für ihre Fans für materiell wirksam erklärt und damit letztlich den Ausschluss von Feyenoord Rotterdam aus dem laufenden UEFA-Cup bestätigt hat. Jan F. Orth hat diese Entscheidung und die zu Grunde liegende „Gefährdungshaftung für Anhänger“ seinerzeit in seiner Dissertation und auch später mit deutlichen Worten kritisiert (SpuRt 2009, 10), worauf Martin Schimke zwischenzeitlich erwidert hat (Schimke in: Walker [Hrsg.], Hooliganismus – Verantwortlichkeit und Haftung für Zuschauerausschreitungen, Stuttgart 2009). Es ist zu erwarten, dass im Rahmen der Podiumsdiskussion die facettenreiche, nach wie vor brandaktuelle und spannende Problematik bis ins Detail ausgeleuchtet wird. Obwohl dieses Rechtsproblem einmal mehr „Glaubensfrage“ zu sein scheint, gibt es zahlreiche bemerkenswerte Argumente sowohl für die Befürworter- als auch für die Gegnerseite, so dass sich das Publikum auf eine anregende Diskussion als eine hervorragende Grundlage für eine eigene Meinungsbildung freuen kann.

An der Podiumsdiskussion nimmt ferner Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, stv. Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, teil, der spannende Hinweise auf neueste Tendenzen in der Rechtsprechung der DFB-Gerichte und jüngste Entwicklungen in den DFB-Regularien geben kann.

Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, München.

Veröffentlicht in Recht, Sportrecht.

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