WS 2014/15: Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät in diesem Wintersemester in Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau) auch ein Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen an. Die weiteren Details, insbesondere die zu vergebenden Themen, sind unten ersichtlich. Die offizielle Ankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System findet sich hier.

Das Seminar findet als Blockseminar – gemeinsam mit den Passauer Studenten – voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende in Köln oder Frankfurt statt.

 

Kooperationspartner: Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau), begrenzte Teilnehmerzahl; Abgabe der Seminararbeit (auf Deutsch): Dezember 2014; Exkursion nach Frankfurt a.M. oder Köln mit attraktivem sportbezogenen Rahmenprogramm voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende (Blockveranstaltung)

Die Teilnahme an dem Seminar dient dem Nachweis der Schlüsselqualifikation i.S.d. Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln. Die Studienexkursion kann ggf. durch Dritte bezuschusst werden.

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt per E-Mail an den Dozenten.

Umfang der Seminararbeit: bis zu 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen; einschließlich Fuß- und Endnoten; zzgl. Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis); Zeilenabstand mind. 1,3; Schrift Arial 11; Fußnoten: 10).

 

Themenliste

  1. Bayerischer Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz
  2. Sexuelle Ausbeutung im Zusammenhang mit Sportgroßereignissen (Art. 4 EMRK) – CoE– Parlamentary Assembly Resolution 1494 (2006) – Stopping trafficking in women before the FIFA World Cup
  3. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität durch Sportfans: u.a. European Convention on Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in particular at Football Matches (1985)
  4. Hasskriminalität und Art. 10 EMRK – Recommendation Rec(2001)6 of the Committee of Ministers to Member States on the prevention of Racism, Xenophobia and Racial Intolerance in sport
  5. Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und öffentliche Verlautbarungen bei Ermittlungen bzw. Verdacht auf Straftaten (Fall Hoeneß)
  6. Anwendbarkeit der EMRK auf Entscheidungen nationaler und internationaler Sport- bzw. Schiedsgerichte (Kolgu gegen die Türkei, Entsch. v. 27.8.2013; Pechstein gegen die Schweiz, Beschw. v. 11.11.2010 (noch nicht entschieden); Mutu gegen die Schweiz, Beschw. v. 13.7.2010 (noch nicht entschieden)
  7. Möglichkeiten einer „Sofortverurteilung“ auf frischer Tat betroffener gewalttätiger Zuschauer im Stadion

 


Beitragsbild: © Rike / PIXELIO

Veröffentlicht in Recht, Sport, Sportrecht und verschlagwortet mit , , , , , .

Kommentar verfassen