Schiedsrichter und Sportgericht

Für die Veranstaltung ist eine (kostenlose) Anmeldung erforderlich.

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Für viele Schiedsrichter ist das Sportgericht ein unbekannter Ort. Was sie auf dem Platz wahrnehmen und im Spielbericht festhalten, kann dort über Geldstrafen und Sperren entscheiden – und wer als Zeuge geladen ist, fragt sich: Was ist meine Aufgabe, was die des Gerichts? Was wird von mir erwartet? Wie trete ich auf? Der offene Fortbildungsabend der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln, den wir gemeinsam mit dem Fußball-Verband Mittelrhein ausrichten, beantwortet diese Fragen praxisnah und aus drei Blickwinkeln: aus der Sicht des Schiedsrichters, des Vorsitzenden eines Sportgerichts im Kreis und des DFB-Bundesgerichts. Denn festes Sachwissen gibt Selbstvertrauen, auf dem grünen Rasen wie am grünen Tisch.

Wie viel vom Wort des Schiedsrichters abhängt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des DFB-Bundesgerichts zu einem Diskriminierungsvorwurf. Hat der Schiedsrichter ein diskriminierendes Vergehen persönlich bestätigt, ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB die Darstellung des Betroffenen als wahr zu unterstellen, solange der verantwortliche Verein nicht das Gegenteil beweist. Das Bundesgericht hat diese Beweislastregel auf das gesamte Schiedsrichtergespann erstreckt, zugleich aber klargestellt, dass sie nur das tatsächlich Wahrgenommene erfasst, nicht dessen rechtliche Bewertung.

Zum Schluss wagt der Abend einen Ausblick, wie weit man von hier aus gehen kann – und wird damit auch für Studierende und Wissenschaftler interessant. Denn dahinter stehen Rechtsfragen, die schwieriger sind, als es zunächst scheint: Nach welchen Regeln wird vor den Sportgerichten Beweis erhoben und gewürdigt, und wie verhalten sie sich zu den Grundsätzen, die vor den ordentlichen Gerichten gelten? Wo endet die Tatsache, wo beginnt die Wertung? Nach welchem Maßstab ist eine Äußerung auf dem Platz zu deuten? Und wie weit reicht die Kontrolle sportgerichtlicher Entscheidungen durch die ordentlichen Gerichte?

Drei Kurzvorträge mit anschließender Diskussion

  • stud. iur. Tom Gatzmanga, Universität zu Köln, FVM-Schiedsrichter
  • Richter Dr. Markus Meier, Amtsgericht Bonn, Vorsitzender des Kreisjugendsportgerichts im Fußballkreis Sieg
  • Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M. (UT), Vorsitzender Richter am Landgericht in Köln, Mitglied des DFB-Bundesgerichts

Termin und Ort

Mittwoch, 20. Januar 2027, 19.00 Uhr
Universität zu Köln, Hörsaal VI (Hauptgebäude), Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

Teilnahme

Der Abend richtet sich an alle, die sich für das Sportrecht interessieren: an Studierende und Wissenschaftler ebenso wie an Praktiker aus Verbänden, Vereinen und Sportgerichten und an Schiedsrichter aller Spielklassen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Plätze im Hörsaal begrenzt sind, bitten wir um Anmeldung über den Knopf oben auf dieser Seite.

Veranstalter

Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M. (UT)) in Zusammenarbeit mit dem Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) e.V.

Flyer zur Veranstaltung (PDF, 1,4 MB)