Der DFB an der Universität zu Köln

Erster DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch spricht vor Kölner Studierenden

Das Sportrecht hat an der Universität zu Köln eine lange Tradition. Es bildet innerhalb der Rechtswissenschaften die vielleicht am stärksten interdisziplinär ausgerichtete Schnittmenge, weil es wesentliche Aspekte von Zivilrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht unter dem gemeinsamen Dach des Sports in sich vereinigt. Dabei stellen sich anspruchsvolle Herausforderungen für Theorie und Praxis. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, die seit jeher gleichermaßen für praxisorientierte Ausbildung und ein großes Spektrum an Lehrangeboten steht, sichert deshalb dem Sportrecht einen festen Platz in ihrem Vorlesungsverzeichnis. Seit einigen Jahren schon ist Dr. Jan F. Orth, LLM (UT), hauptberuflich Richter am Landgericht und ehrenamtlich Richter am Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), federführend in der Lehre dieser Rechtsmaterie. Im Sommersemester bietet er sportrechtliche Seminare an, während im Wintersemester seine Vorlesung im Sportrecht regelmäßig regen Zulauf erfährt.

Die Vorlesung im Sportrecht ist schon lange kein Geheimtipp mehr, und erst recht wird sie über die Grenzen Kölns hinaus wahrgenommen. Auch der DFB hat längst erkannt, dass in Köln so manche Sportjuristin und so mancher Sportjurist ausgebildet werden, mit denen er später im professionellen Umfeld verkehren wird. Natürlich spielt der Fußball im Land des Weltmeisters auch in rechtlicher Hinsicht eine herausragende Rolle und ist daher eine ergiebige Quelle sportrechtlicher Probleme. Gerade das weitreichende Regelwerk des deutschen und internationalen Fußballs führt zu Reibungen mit dem staatlichen Recht, die in Theorie und Praxis kontrovers diskutiert werden – die vom Bundesverfassungsgericht noch immer nicht geklärte Frage der Zulässigkeit eines Stadionverbots auf Verdacht ist dafür nur ein Beispiel von vielen.

Ein anderer Streit kreist um die Frage, ob der DFB im Rahmen seiner grundgesetzlich garantierten Verbandsautonomie die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesligen für das Verhalten ihrer Fans bestrafen darf, obwohl die Vereine dafür kein Verschulden trifft. Mit hohen Geldstrafen bishin zu Schließungen von Tribünenbereichen reagiert der DFB häufig z.B. auf das Abbrennen von Pyrotechnik in den Fankurven. Die Vereine fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie – oft zu Recht – einwenden, dass die selbstverständlich verurteilenswerten Vorfälle von ihnen nicht zu verhindern waren. Ein Verfechter dieser „verschuldensunabhängigen Haftung“ ist Dr. Rainer Koch, Richter am Oberlandesgericht München und Erster Vizepräsident des DFB. Zugleich kennt auch er die ausgezeichnete sportrechtliche Ausbildung an der Universität zu Köln und hat sich daher gerne bereiterklärt, eine Vorlesungseinheit zu diesem – „seinem“ – Thema zu übernehmen.

Bis auf den letzten Platz gefüllt: Hörsaal S21 im Seminargebäude

Am 8. Januar 2015 war es so weit. Rainer Koch betrat gemeinsam mit Jan F. Orth den voll gefüllten Seminarraum S21 und staunte nicht schlecht über die unerwartet hohe Resonanz, die ihm galt. Neben den Studierenden im Sportrecht waren diesmal auch viele andere Fußballinteressierte gekommen, dazu sogar einige Vertreter aus der sportrechtlichen Praxis. Ein intimer Vortrag vor Studierenden sieht sicher anders aus. Doch auch den etwa 70 Zuhörerinnen und Zuhörern, die beileibe nicht alle den Thesen Kochs zustimmten, präsentierte der Erste DFB-Vizepräsident einen brillanten Vortrag mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Die Hoffnung, dass der „zweite Mann“ im DFB auch einmal aus dem Nähkästchen plaudern würde, wurde nicht enttäuscht. Nicht nur sein sympathisches Auftreten, sondern auch der von Anfang an mit den Anwesenden gesuchte Dialog sorgten für ein angenehmes und sachliches Diskussionsklima. Überhaupt war bemerkenswert, dass das Auditorium (wie dies häufig der Fall ist) diesmal nicht mit Ende des Vortrags den Saal verließ, sondern eine Diskussion regelrecht einforderte. Die übliche Vorlesungszeit wurde bei weitem überschritten, und doch führten Rainer Koch und seine Mitdiskutanten den Austausch mit Hingabe fort.

Dieses Ergebnis spricht wohl fürs sich und die Qualität der Kölner Sportrechtsvorlesung. Auch wenn am Ende nicht alle Zuhörenden von Koch überzeugt worden sein dürften, so war es doch Konsens im Saal, dass der Gewalt in deutschen Fußballstadien entschieden entgegenzutreten ist. Über die rechtlichen Wege zu diesem Ziel denkt auch der DFB weiterhin intensiv nach. Ihm stehen nun einige weitere kluge Köpfe der Universität zu Köln bei. Vielleicht sind es in Zukunft tatsächlich einmal Kölner Sportrechtler, die so manches Rechtsproblem im Fußball lösen werden.