15 Jahre VFK beim Dana Cup – Nachtreffen für alle Teilnehmer

DC_danacup_symbolbild15 Jahre lang war die alljährliche Fahrt des FVM-Verbandsförderkaders zum Dana Cup die zentrale Maßnahme der Jungschiedsrichter-Förderung und -Ausbildung im Fußball-Verband Mittelrhein. Sie wird, soweit bekannt, nach derzeitigem Stand seitens des FVM voraussichtlich nicht fortgesetzt werden.

Gleichwohl verdienen 15 Jahre einer so erfolgreichen, lehrreichen und immer auch fröhlichen Maßnahme eine angemessene Rückschau. Denn mehr als 220 Schiedsrichter haben durch die Fortbildung vor Ort in den vergangenen Jahren nicht nur maßgeblich schiedsrichterlich profitiert, sondern regelmäßig auch einen gewaltigen Schritt in der persönlichen Entwicklung machen können.

Bei dem gemeinsamen Nachtreffen aller 15 Dana Cup-Jahrgänge wollen wir genau sehen, wo diese Entwicklung hingegangen ist: Persönlich – aus den ältesten Jahrgängen werden im Beruf erfolgreiche und zwischenzeitlich bereits gestandene Familienväter am Treffen teilnehmen – und schiedsrichterlich – ehemalige und aktive SR aus dem Profibereich sind natürlich auch mit dabei – wird es also ein aufregendes Treffen werden.

Als Termin ist Samstag, 21.09.2013, 19.30 Uhr, in der Restauration Pütz, Engelbertstr. 67, Köln, vorgesehen. Alle ehemaligen Teilnehmer sind hierzu herzlich eingeladen. Wer keine Einladung über die hierfür eingerichtete Facebook-Gruppe bekommen hat, meldet sich bitte per e-Mail an dc-nachtreffen@janforth.de.

Wir alle würden uns freuen, wenn Ihr diese Info an diejenigen Teilnehmer weiterverteilt, zu denen Ihr noch Kontakt habt.

Ich freue mich mit allen auf ein spannendes Wiedersehen am 21.09.2013 und einen interessanten Austausch über Persönliches, Fußballerisches und Berufliches!

Dana Cup Hjørring - LogoDie Fahrt des Verbandsförderkaders des FVM zum Dana Cup war von 1998 bis 2012 die zentrale Maßnahme der Förderung, Erhaltung und Weiterbildung im Jungschiedsrichterwesen des Fußball-Verbandes Mittelrhein. Sie wurde im Jahr 1998 von mir ins Leben gerufen und in den Jahren 1998 von Heinz Gahre, 1999 bis 2003 von Heinz Brill und 2004-2012 von mir geleitet. Sie hat damit 15 Jahre in Folge stattgefunden. In den Jahren 1999 und 2000 sind jeweils 12 junge SR-Talente, in den Jahren 2001 bis 2012 jeweils 18 junge SR, betreut von sechs Offiziellen, nach Hjørring/Dänemark angereist. Insgesamt haben damit mehr als 220 Schiedsrichter in 15 Jahren an der Maßnahme teilgenommen. Viele ehemalige Teilnehmer und andere von diesem phantastischen Turnier angezogenen SR-Kollegen aus dem gesamten FVM-Gebiet nehmen – auch in diesem Jahr – teilweise seit Jahren an dem Turnier teil. Der Dana Cup war lange Jahre das schiedsrichterliche Sommerereignis, das Generationen von Schiedsrichtern am Mittelrhein geprägt hat.

DFB-Pokal: Wie geht es weiter mit Dynamo Dresden? – Eine rechtliche Analyse

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UPDATE: Besprechung der Schiedsgerichtsentscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts (15.09.2013)
UPDATE: Siehe auch Anmerkung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tim Bagger zur Entscheidung des OLG Frankfurt in SpuRt 2013, 207. (14.10.2013)

– Zugleich eine Besprechung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2013, Az. 26 SchH 6/13 –

Für den Juristen und Sportrechtler ist im Zusammenhang mit der aktuellen Causa Dynamo Dresden eines klar: Spannender als im Moment geht es nicht. Mit den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem andauernden Kampf von Dynamo Dresden auf Zulassung zum DFB-Pokal 2013/2014 aufgerufen werden, wird am juristischen Hochreck hantiert. Die Probleme sind schwierig, ihre Lösung ist offen. Auch nach der Entscheidung des OLG Frankfurt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Dynamo Dresden nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das Losverfahren für die kommende Pokalrunde aufzunehmen (vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, Pressemitteilung des DFB), soll nach Aussage des Geschäftsführers von Dynamo Dresden die Sache weiterverfolgt werden. Das OLG Frankfurt wird also auch in der Hauptsache spannende Rechtsprobleme umfassend zu beleuchten haben.

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BVerfG entscheidet in diesem Jahr [wohl nicht] über Stadionverbot [Update: 10.10.2013]

UPDATE (unten): Entscheidung in 2013 nicht zu erwarten (10.10.2013)

DC_Field_Official_SymolbildDas Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr endlich über die im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen die Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts Duisburg, die das durch den MSV Duisburg ausgesprochene bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatten, insgesamt bestätigt hatte. Das Urteil ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert und z.T. heftig kritisiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur seitens des DFB, der seine Stadionverbotsrichtlinien durch die Entscheidung des BGH in vollem Umfang als bestätigt ansah, mit Spannung erwartet.

Schon Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht die unter dem Az. 1 BvR 3080/09 beim 1. Senat anhängige Verfassungsbeschwerde (Berichterstatter: RiBVerfG Prof. Dr. Masing) auf seine „Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2013 unter anderem zu entscheiden“ gesetzt. Hiermit ist eine Entscheidung in diesem Jahr sehr wahrscheinlich geworden. Zu bemerken ist allerdings, dass aufgrund vordringlicher Verfahren – wie etwa Stellungnahmen des Gerichts zu aktuellen politischen Großverfahren (z.B. zum Euro-Rettungsschirm) – sich durchaus zeitliche Verschiebungen einstellen können.

Auf der Seite des BVerfG heißt es zum Verfahren: „Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes, auf ‚Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten‘ des Deutschen Fußballbundes gestütztes bundesweites Stadionverbot bestätigen.“ Eine umfassende Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Dr. Björn Schiffbauer und mir findet sich hier (Aufsatz in der „Rechtswissenschaft“).

Update (10.10.2013):

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte entgegen der Ankündigung auf der Webseite des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sein.

Uni Köln: Sportrecht im Ranking auf Platz 2

Im „Ranking der Schwerpunktveranstaltungen WS 2012/2013“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln hat nach der Evaluierung der Lehrveranstaltungen die von mir gestaltete Vorlesung „Sportrecht“ bei der Gesamtwertung mit einem Notendurchschnitt von 1,29 den zweiten Platz belegt. Über diesen tollen Erfolg im Dozentenranking freue ich mich sehr. Er motiviert mich, mein Lehrangebot noch weiter zu verbessern: Die Vorlesung werde ich auch im Wintersemester 2013/2014 mittwochs von 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr wieder anbieten.

Bei der Evaluierung erreichte Frau Dr. Budzikiewicz mit einem Notenschnitt von 1,00 Platz 1. Den dritten Platz belegt Herr Prof. Dr. Schaumburg mit seiner Veranstaltung zum Internationalen Steuerrecht (Schnitt: 1,31). Das vollständige Evaluationsergebnis kann hier abgerufen werden.

Ebenfalls sehr erfolgreich ist am vergangenen Wochenende das von Herrn Prof. Dr. Martin Waßmer und mir veranstaltete Seminar zu „Strafrechtlichen Aspekten im Sport“ im laufenden Sommersemester 2013 mit seinem Vortragsteil zu Ende gegangen. Zu den Themen

  • (Medizinrechtliche) Dopingstrafbarkeit im deutschen Recht de lege lata et de lege ferenda – Welche Änderungen erscheinen nötig und sinnvoll?
  • Dopingstrafbarkeit im internationalen Vergleich
  • Sonstige (wirtschafts)strafrechtliche Haftung des dopenden Sportlers
  • Strafbarkeit regelübertretender Attacken beim Sport
  • Der Einfluss der Robert Hoyzer-Entscheidung auf die Betrugsdogmatik und für die Strafbarkeit des Sportwettenbetrugs insgesamt
  • „Sponsoring“ – Zulässigkeit und Grenzen
  • Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  • Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen

haben die Referenten fast ausnahmslos hervorragende Arbeiten abgegeben und spannende Vorträge gehalten. Für das Sommersemester 2014 ist ein weiteres sportrechtliches Seminar geplant.