Entscheidung zum Stadionverbot in 2014?

Die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht endlich über die im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden wird, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der alten DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war, sind wieder gestiegen: Wie schon im Jahr 2013 hat das Gericht die unter dem Az. 1 BvR 3080/09 beim 1. Senat anhängige Verfassungsbeschwerde (Berichterstatter: RiBVerfG Prof. Dr. Masing) jetzt auf seine „Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2014 unter anderem zu entscheiden“ gesetzt. Hiermit ist eine Entscheidung in diesem Jahr zwar wahrscheinlicher geworden. Zwingend ist dies allerdings  leider nicht. Zu bemerken ist nämlich, dass aufgrund vordringlicher Verfahren – wie etwa Stellungnahmen des Gerichts zu aktuellen politischen Streitigkeiten – sich durchaus zeitliche Verschiebungen einstellen können.

Möglicherweise hat sich die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht auch aus organisatorischen Gründen verzögert. Im Übrigen hört man in Sportrechtskreisen, dass mit der Verfassungsbeschwerdeschrift des Antragstellers nicht alle möglichen Verfassungsverletzungen gerügt worden sein sollen, die zwischenzeitlich in der Literatur diskutiert werden. Dies könnte Einfluss auf die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde mit der Folge haben, dass möglicherweise nicht alle zwischenzeitlich aufgeworfenen Aspekte des juristischen Diskurses vom Senat beschieden werden würden.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen die Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts Duisburg, die das durch den MSV Duisburg ausgesprochene bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatten, insgesamt bestätigt hatte. Das Urteil ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert und z.T. heftig kritisiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur seitens des DFB, der seine Stadionverbotsrichtlinien durch die Entscheidung des BGH in vollem Umfang als bestätigt ansah, mit Spannung erwartet.

Auf der Seite des BVerfG heißt es zum Verfahren: „Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes, auf ‚Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten‘ des Deutschen Fußballbundes gestütztes bundesweites Stadionverbot bestätigen.“ Eine umfassende Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Dr. Björn Schiffbauer und mir findet sich hier (Aufsatz in der „Rechtswissenschaft“).

Der DFB hat mit Wirkung vom 01.01.2014 neue Stadionverbotsrichtlinien in Kraft gesetzt. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Kernprobleme dürften aber auch durch die neuen Richtlinien nicht gelöst worden sein.

BVerfG entscheidet in diesem Jahr [wohl nicht] über Stadionverbot [Update: 10.10.2013]

UPDATE (unten): Entscheidung in 2013 nicht zu erwarten (10.10.2013)

DC_Field_Official_SymolbildDas Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr endlich über die im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen die Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts Duisburg, die das durch den MSV Duisburg ausgesprochene bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatten, insgesamt bestätigt hatte. Das Urteil ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert und z.T. heftig kritisiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur seitens des DFB, der seine Stadionverbotsrichtlinien durch die Entscheidung des BGH in vollem Umfang als bestätigt ansah, mit Spannung erwartet.

Schon Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht die unter dem Az. 1 BvR 3080/09 beim 1. Senat anhängige Verfassungsbeschwerde (Berichterstatter: RiBVerfG Prof. Dr. Masing) auf seine „Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2013 unter anderem zu entscheiden“ gesetzt. Hiermit ist eine Entscheidung in diesem Jahr sehr wahrscheinlich geworden. Zu bemerken ist allerdings, dass aufgrund vordringlicher Verfahren – wie etwa Stellungnahmen des Gerichts zu aktuellen politischen Großverfahren (z.B. zum Euro-Rettungsschirm) – sich durchaus zeitliche Verschiebungen einstellen können.

Auf der Seite des BVerfG heißt es zum Verfahren: „Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes, auf ‚Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten‘ des Deutschen Fußballbundes gestütztes bundesweites Stadionverbot bestätigen.“ Eine umfassende Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Dr. Björn Schiffbauer und mir findet sich hier (Aufsatz in der „Rechtswissenschaft“).

Update (10.10.2013):

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte entgegen der Ankündigung auf der Webseite des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sein.