Wegen Wechsels an die Uni: Drei Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 an der UzK

jur1_03

In diesem Wintersemester gibt es eine große Neuigkeit: Ich hänge die Richterrobe einstweilen an den Nagel und wechsle zum 1. Oktober als Vertretungsprofessor an die Universität zu Köln.

Damit nehme ich ich eine neue Herausforderung an und unterbreche zum dritten Mal meine richterliche Tätigkeit (nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Texas und einer Abordnung an das Justizministerium): Befristet auf zwei Jahre gehe ich an die Universität zu Köln an das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Bettina Weißer, um das strafrechtliche Team an der Kölner Uni in Lehre und Forschung zu unterstützen.

Auch wenn ich meine richterlichen Aufgaben und meine Tätigkeit als Pressesprecher des Landgerichts Köln immer mit großer Freude und (nach meinem Eindruck) mit Leidenschaft erfüllt habe, freue ich mich auf die neue Funktion – insbesondere auf die Arbeit mit hochmotivierten Studierenden, denen ich hoffentlich viel Wissen und Erfahrung für ihr künftiges (Berufs-)Leben vermitteln kann. Obwohl ich jeden Tag sehr gerne ins Landgericht gefahren bin, mich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen sehr wohl gefühlt habe und mich mit einem weinenden Auge von ihnen und den dortigen Aufgaben verabschiede, schaut ein lachendes Auge auf die neuen Perspektiven und die Veränderung.

Im Wintersemester 2023/24 biete ich an:

  • Vorlesung Grundkurs Strafrecht III
  • Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts
  • Vorlesung Sportrecht

Alle Informationen zum Grundkurs Strafrecht III gibt es in Kürze im Detail in KLIPS. Er behandelt die Sachbeschädigung, die Brandstiftungsdelikte, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue) und die Straßenverkehrsdelikte. Die Vorlesung findet dienstags von 12.00 bis 13.30 Uhr in Hörsaal A1 und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr in Hörsaal XIII statt. Am Dienstag, 10.10.2023, geht es mit der Sachbeschädigung und der qualifizierten Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB und der spannenden Frage los, ob die „Letzte Generation“ das Brandenburger Tor (gestern, am 17.09.2023) aus der Sicht des Strafrecht mit Farbe besprühen durfte.

Im Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sind die Teilnehmerplätze bereits vergeben. Die Seminarvorträge finden am Montag, 20.11.2023, statt.

Die Vorlesung zum Sportrecht richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudierende und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (mittlerweile aufgehoben durch eines Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (EGMR- und CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte (Regulierung der Spielervermittler, Kommission ./. ISU, European SuperLeague pp.) und die EGMR-Entscheidung zu Caster Semenya im Fokus. Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 11.10. bis zum 20.12.2023 und vom 10.01.2024 bis 31.01.2024 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Jan F. Orth engagiert sich als Stifter für die Come Out! Stiftung

(Medien-Mitteilung der Come Out! Stiftung vom 15.09.2023)

Vorsitzender Richter am Kölner Landgericht Prof. Dr. Jan F. Orth unterstützt COME OUT! Stiftung

Jeder junge Mensch soll glücklich werden! Egal, wie groß dieses Ziel erscheint, es muss unser Anspruch sein, dass jede Person, die heranwächst, das findet, was es zum Lebensglück braucht: Liebe, Geborgenheit und Zuneigung. Für junge queere Menschen ist das nicht immer leicht zu finden. Damit dies in der Zukunft einfacher gelingt, unterstützen immer mehr Menschen die gemeinnützige COME OUT! Stiftung.

Der Vorsitzende Richter am Kölner Landgericht Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M (University of Texas) zählt nun zu den Personen, die die COME OUT! Stiftung durch ihre finanzielle Zuwendung immer handlungsfähiger machen. Orth freut sich, ab sofort Teil der Stifter:innengemeinschaft zu sein: „Seit jeher ist mir die Unterstützung und Ermutigung junger Menschen eine Herzensangelegenheit! Als Stifter und schwuler Mann kann ich unterstreichen, wie wichtig es gerade in der heutigen Zeit wieder ist, der Gesellschaft ihre Diversität und Pluralismus als unverzichtbare Vorteile vor Augen zu führen. Wir müssen jeden Tag aufs Neue unsere Vielfalt im Alltag verteidigen und uns gemeinsam für Offenheit, Respekt und Toleranz stark machen!“

Die COME OUT! Stiftung ist eine gemeinsame Initiative von Privatpersonen und Engagierten der LSBT*I* Jugendarbeit. Aufgabe der Stiftung ist es, junge Menschen bei der Klärung der eigenen Identität zu unterstützen. LSBT*I* Jugendarbeit soll somit in ganz Deutschland nachhaltig unterstützt werden. Die Schirmherrschaft für die Stiftung hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser übernommen, Teil des Stiftungsvorstandes ist die Entertainerin Lilo Wanders. Sie sagt:

„Das wir mit Jan F. Orth nun auch einen Richter als Stifter begrüßen dürfen, freut mich außerordentlich. Es zeigt, dass die COME OUT! Stiftung in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen Anerkennung erfährt. Ich danke Jan sehr für seine Unterstützung und wünsche mir, dass seinem Vorbild viele weitere folgen.“

Zur Webseite der Stiftung

Medien-Mitteilung der Stiftung als pdf öffnen