Harald Strutz kommt in Sportrechtsvorlesung

Der frischgebackene „Ehrenangehörige“ der Deutschen Fußball-Liga und Präsident des Bundesligisten FSV Mainz 05 e.V. Harald Strutz besucht die Sportrechtsvorlesung von Dr. Jan F. Orth an der Universität zu Köln. Der Jurist und ehemalige Leichtathlet, der sich auch schon als Autor einer sportrechtlichen Monographie einen Namen gemacht hat, kommt am 25.01.2017, von 16 bis 17.30 Uhr in die Vorlesung ins Universitätshauptgebäude, Hörsaal XVIIa. Der Besuch des höchsten Vertreters des Traditionsvereins ist immer spannend. Mainz 05 gehört zu den letzten vier Bundesligisten, die noch in der Rechtsform des eingetragenen Vereins nach §§ 21 ff. BGB organisiert sind. Dies löst in rechtlicher Hinsicht natürlich die Diskussion um die sog. Rechtsformverfehlung und in sportpolitischer Hinsicht freilich um aktuelle Bemühungen in Mainz für Umstrukturierungen aus.

So spricht Harald Strutz, der neben dem Präsidentenamt Rechtsanwalt in Mainz ist, insgesamt zu dem Thema „Mainz 05 – Unternehmensführung im Wettbewerb der Bundesliga“ und wird hierbei zahlreiche Bereiche, die bislang in der Vorlesung zur Sprache kamen, aus Sicht des Praktikers erörtern und vertiefen. Hierbei wird es naturgemäß besonders um strukturelle Fragen gehen, die es den Studierenden ermöglichen, die grundlegenden Komplexe des organisatorischen Aufbaus, der Geschäftsführung, der Vertretung und der Mitwirkung besonderer Interessengruppen in Unternehmen rechtsformkritisch zu wiederholen und am Beispiel eines Fußballproficlubs zu exemplifizieren. Im Anschluss an das Referat steht Harald Strutz für Fragen der Studierenden zur Verfügung. Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, wird an der Veranstaltung ebenfalls teilnehmen und die wahrscheinlich unternehmerisch-wirtschaftlichen Positionen auch aus seinem internationalen Blickwinkel ggf. kritisch hinterfragen.

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Hörsaalkapazitäten öffentlich. Interessenten sind herzlich eingeladen! Zur Veranstaltung angemeldete Studierende, eingeschriebene Studierende der Universität zu Köln und Angehörige der Universität genießen Vorrang. Um einen Überblick über die zu erwartenden Besucher zu erhalten, sind wir für eine Anmeldung in der Facebook-Veranstaltung https://www.facebook.com/events/1196054073782015/ sehr dankbar.

DFB-Schiedsrichterzeitung berichtet ausführlich über „Der Schiedsrichter im Sportrecht“

In der aktuellen Ausgabe der DFB-SR-Zeitung (1/2017) berichtet DFB-SR-Zeitungsreporter Tobias Altehenger ausführlich über die Sonderveranstaltung „Der Schiedsrichter im Sportrecht“ im Rahmen der Vorlesung Sportrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die ich gemeinsam mit Bundesliga-SR Sascha Stegemann und Alex Feuerherdt von „Collinas Erben“ durchgeführt habe. Die Veranstaltung und die anschließende Veröffentlichung ihrer Aufzeichnung waren jeweils ein Publikumserfolg. Die öffentliche Fassung des Videos enthält Bild und Ton der gesamten Veranstaltung sowie die gezeigten Powerpoint-Folien, aber – aus urheberrechtlichen Gründen – nicht die Videoausschnitte aus den exemplarisch vorgeführten Fußballspielen. Es ist rund 2 Stunden lang. Alle drei Besprechungsbereiche, die zivilrechtliche Haftung des Schiedsrichters im Profi- und Amateurbereich, die strafrechtliche Verantwortung des Schiedsrichters für seine Anordnungen sowie aktuelle Probleme der Anwendung und Auslegung der Fußballregeln nach der umfassenden Reform des Regelwerks zu Beginn der laufenden Spielzeit 2016/2017, sind im Video vollständig vorhanden und ermöglichen auch juristischen Laien einen nachvollziehbaren und vertiefenden Einstieg in spannende Rechtsfragen um das Hobby des Fußballschiedsrichters.

In dem Beitrag in der gerade erschienen DFB-Schiedsrichterzeitung werden die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung zu den gerade beschriebenen Themenbereichen und die praktische Relevanz für die Schiedsrichter in allen Klassen besprochen. Es gibt auch ein kleines Interview mit mir. Der Artikel ist sehr lesenswert und hervorragend geschrieben. Die komplette Ausgabe 1/2017 der DFB-SR-Zeitung ist auf der Webseite des DFB zum Download verfügbar. Wer nur den Beitrag zu unserer Veranstaltung lesen möchte, der kann hier klicken. Das Copyright liegt insoweit beim DFB.

Eine ausführliche Lösungsskizze zum besprochenen strafrechtlichen Fall kann hier heruntergeladen geworden. Das komplette Video der Veranstaltung gibt es hier:

Über Feedback zur Veranstaltung freuen wir uns nach wie vor.

Korruption im Sport – Kolloquium an der Universität zu Köln

Im Rahmen der „Kölner Kolloquien zur Wirtschaftskriminalität“ veranstalten Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Jun.-Prof. Dr. Elisa Hoven von Universität zu Köln am 10. und 11. Februar 2017 im Schloss Wahn bei Köln das Kolloquium 2017 zum Generalthema „Korruption im Sport“. Weitere Informationen zum Programm werden in Kürze hier online abrufbar sein. Bereits jetzt steht das vollständige Programm im Flyer-Format als Download zur verfügbar.

Das Kolloquium des Jahres 2017 wird – wie gesagt – dem Thema „Korruption im Sport“ gewidmet sein. Der Begriff der Korruption wird dabei weit verstanden. Gegenstand der Veranstaltung soll nicht nur die Bestechlichkeit und Bestechung bei der Vergabe von sportlichen Großereignissen sowie die neuen Tatbestände gegen den Sportwettbetrug und die Manipulation von Sportwettbewerben sein. Vielmehr sollen auch andere Erscheinungsformen von „Corruption and Fraud“, namentlich das Doping und die Untreue zu Lasten von Sportvereinen in den Blick genommen werden. Referieren werden Strafrechtswissenschaftler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sowie Vertreter von Sportverbänden. Dabei ist es den Veranstaltern gelungen, die namhaftesten Vertreter aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis für die Teilnahme an der Veranstaltung zu gewinnen. Die Referentenliste liest sich wie ein „Who-is-Who“ der deutschen Strafrechts- und Sportrechtsexperten. Für alle sport- und strafrechtlich Interessierten wird der Besuch der Veranstaltung daher m.E. ein besonderer Gewinn sein. Das gilt ausdrücklich auch für die Nachwuchsjuristen, die sich noch in der Ausbildung befinden: Für Studierende ist der Besuch kostenfrei, Doktoranden können zum halbierten Tagungsbeitrag teilnehmen.

Im Rahmen des Kolloquiums werden folgende Themenbereiche bearbeitet:

I. Autonomie des Sports und strafrechtliche Immunität?
II. Rechtliche Fragen der Korruption im Sport
1. Bestechung und Bestechlichkeit bei der Vergabe von Sportgroßereignissen
2. Sportwettbetrug, Wettkampfmanipulation, Sportwetten und Steuerstrafrecht
3. Strafbarkeit des Dopings
4. Sponsoring und Korruption
5. Prävention von Korruption und Manipulation im Sport

Mit diesen Themen legen die Veranstalter einen Schwerpunkt auf dogmatisch anspruchsvolle und aktuelle Problembereiche im organisierten Sport. Für jeden sportrechtsinteressierten Juristen ist die Teilnahme daher dringend zu empfehlen. Gerne habe ich den Veranstaltern zugesagt, im Rahmen der Veranstaltung zum Unterthema „Strafbarkeit des Dopings“ die Moderation der Paneldiskussion mit Kurzvorträgen und Impulsstatements zu übernehmen. Das Kolloquium schließt mit einer prominent besetzten und spannenden Podiumsdiskussion.

Video von “Der Schiedsrichter im Sportrecht“ veröffentlicht

youtube-logo-full_colorDie Pressestelle der Universität zu Köln hat die Videoaufzeichnung der Sonderveranstaltung am 16.11.2016 im Rahmen meiner Vorlesung Sportrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veröffentlicht, die ich gemeinsam mit Bundesliga-SR Sascha Stegemann und Alex Feuerherdt von „Collinas Erben“ durchgeführt habe. Das Video ist für alle Interessenten öffentlich abrufbar.

Bereits seit 10 Tagen gibt es auf der geschlossenen Online-Plattform ILIAS für eingeschriebene Studierende der Universität eine nicht allgemein zugängliche Version. Die nunmehr veröffentliche Fassung enthält Bild und Ton der gesamten Veranstaltung sowie die gezeigten Powerpoint-Folien, aber – aus urheberrechtlichen Gründen – nicht die Videoausschnitte aus den exemplarisch vorgeführten Fußballspielen. Es ist rund 2 Stunden lang. Alle drei Besprechungsbereiche, die zivilrechtliche Haftung des Schiedsrichters im Profi- und Amateurbereich, die strafrechtliche Verantwortung des Schiedsrichters für seine Anordnungen sowie aktuelle Probleme der Anwendung und Auslegung der Fußballregeln nach der umfassenden Reform des Regelwerks zu Beginn der laufenden Spielzeit 2016/2017, sind im Video vollständig vorhanden und ermöglichen auch juristischen Laien einen nachvollziehbaren und vertiefenden Einstieg in spannende Rechtsfragen um das Hobby des Fußballschiedsrichters.

Auf dem Videoportal der Universität und auf YouTube ist das Video abrufbar. Eine Verbreitung des Videos ist ausdrücklich erwünscht. Sofern Bedarf besteht (etwa für die Benutzung in der Schiedsrichterweiterbildung), kann die Originalvideodatei zur eigenen Verwendung (mit Copyright-Hinweis und Herkunftsnachweis) gerne über das Kontaktformular bei mir angefordert werden. Für die Einbindung in eine eigene Webseite empfiehlt es sich, den YouTube- oder Universitätslink zu verwenden.