Rezension: Zwei Gesichter (Kurzfilm)

Im Rahmen der wichtigen Arbeit gegen Homophobie im Fußball hat das schwul-lesbische Jugendzentrum anyway e.V. aus Köln den Kurzfilm „Zwei Gesichter“ vorgelegt, der am Donnerstag im Deutschen Sport- & Olympiamuseum in Köln Premiere gefeiert hat. Mit praktisch-technischer Unterstützung von moviio | Film- und Videoproduktion und finanzieller Hilfe durch die DFB-Kulturstiftung machten sich insbesondere junge Laienschauspieler daran, einen Plot zu spielen, der in einer vergleichsweise alltäglichen Geschichte auf die Probleme eines jungen schwulen Fußballtalents hinweist, dessen Spagat zwischen seiner Liebe zu Männern (respektive Jungs) und Liebe zum Fußball in der Zuspitzung immer mehr zum Drahtseilakt wird. Der Filmbeitrag hat es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, diese Ambivalenz herauszuarbeiten.

Das wesentliche vorweg: Der Film ist sehr gut gelungen.Mehr…

Die aktuelle Entscheidung des AG München zum Stadionverbot

Das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.10.2014, Az. 242 C 31003/13, AG München liegt vor. Wegen des Sachverhalts kann auf die Pressemitteilung des Gerichts verwiesen werden. Nach Lektüre der schriftlichen Urteilsgründe ist nunmehr hier eine Bewertung der Entscheidung möglich.

Die Entscheidung des Amtsgerichts München erscheint mutig und geht in eine richtige, rechtsstaatliche Richtung. In allerdings amtsgerichtlicher Kürze und etwas apodiktischer Souveränität setzt sich das Gericht über die Auffassung des Bundesgerichtshofs hinweg, die in einigen Teilen – und zwischenzeitlich nach Meinung vieler – über das Ziel hinausschießt. Für den juristischen Laien sei hier angemerkt, dass das Amtsgericht München, handelnd durch einen Richter, dies ohne weiteres tun kann. Anders als in anderen Rechtsordnungen, insbesondere im common law mit der stare decisis-Doktrin, entfalten die Entscheidungen der Obergerichte über den konkreten Einzelfall hinaus keine Bindungswirkung für die unteren Instanzen. Trotz der eindeutigen BGH-Entscheidung kann und hat der Richter die Rechtslage in jedem sich ihm bietenden Fall neu zu beurteilen. Häufig folgen die unteren Instanzen den Obergerichten, insbesondere um den Parteien unnötige Rechtsmittel und höhere Gebühren zu ersparen. Verpflichtet ist dazu der Richter aber nie, wenn er eine andere Rechtsauffassung hat.Mehr…