Uni Köln, SoSe 2018, Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Waßmer und ich bieten im Sommersemester 2018 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ein

Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

an. Die Ausschreibung des Seminars als pdf kann hier heruntergeladen werden. Es sollen folgende Themen vergeben werden:

 

  1. Entscheidungsspielräume der Vorstände großer Verbände vor dem Hintergrund des § 266 StGB
  2. Die Strafbarkeit von Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers (VfL Osnabrück) wegen einer versuchten Spielmanipulation
  3. Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Strafvorschriften des AntiDopG unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  4. Maßstäbe für Compliance-Anforderungen über §§ 30, 130 OWiG für große Amateurverbände (Landesverbände im Fußball)
  5. Hooligans! – Strafbarkeitsprobleme beim unerwünschten Verhalten der Nichtfans
  6. Sponsoring im Sport – die Strafbarkeitsrisiken
  7. Die FIFA-Ethikkommission – Aufgaben, Befugnisse und Fälle
  8. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265c StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  9. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265d StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  10. Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter nach § 284 StGB

Das Seminar wird als Tagesblockseminar am 04.07.2018 in der Universität zu Köln veranstaltet. Beginn: Mittwoch, 04.07.2018, 14.00 Uhr.

Das Seminar kann einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und Abs. 4 Satz 1 Promotionsordnung vom 26. Oktober 2010 (PromO) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 51 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 24. April 2014 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet.

 

Formalia:

Anmeldung zum Seminar:

Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Frau Anja Wellerdick, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, (anja.wellerdick@uni-koeln.de) ab dem 03.04.2018.

Definitive Themenvergabe:

Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 12.04.2018, 14.00 Uhr, im ISS.

Abgabe der Arbeiten:

Gemäß § 12 Abs. 7 StPrO schriftlich und auf einem physischen Datenträger an das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (persönliche Abgabe möglich; beachten Sie die Öffnungszeiten), maximal 25 Seiten zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis, Schriftart Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12 (Fußnoten 10), Zeilenabstand 1,5-fach (Fußnoten einfach), linker Rand 7 cm, rechter, oberer und unterer Rand 2 cm, bis spätestens Dienstag, 26.06.2018. Daneben wird um Übersendung der Arbeit im pdf-Format an Frau Wellerdick (anja.wellerdick@uni-koeln.de) gebeten. Fristwahrung ist allein durch die Abgabe gemäß § 12 Abs. 7 StPrO möglich.

 

 

Wangen im Allgäu – Geburtsort des deutschen Sportrechts

sengleportrait

Der Vater und Erfinder des wfv-Sportrechtsseminars: Ehrenpräsident Dr. h.c. Alfred Sengle.

Die wunderschöne Kleinstadt Wangen im Allgäu, die neben „1200 Jahre Wangen“ am letzten Septemberwochenende 2015 ein weiteres wichtiges Jubiläum zu feiern hatte, kann mit Fug und Recht als Geburtsort und Wiege des deutschen Sportrechts gelten. Denn das Kleinod alter schwäbischer Städte beherbergt seit 1975 das Sportrechtsseminar des Württembergischen Fußballverbandes (wfv), womit dieses heuer seinen 40. Geburtstag feiern konnte. Auf die Initiative des langjährigen Präsidenten und jetzigen Ehrenpräsidenten des Verbandes Dr. h.c. Alfred Sengle wurde damals erstmals über den Fußball und seine Rechtsfragen berichtet und getagt, diskutiert und gestritten. Und das tut man bis heute in Wangen – mit Hingabe. – Übrigens: Auch die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V. (damals als „Konstanzer Arbeitskreis“) gründete sich erst 1982.

Diese anfänglich kleinere und ganz auf Fußball spezialisierte Veranstaltung hat sich über die Jahre zu einem sportrechtlichen Top-Event gemausert, das heute in dem Terminkalender der Sportrechtler nicht fehlen darf. Über den Fußball hinaus ist der Sport mit all seinen rechtlichen Facetten Gegenstand anregender und spannender Diskussion, wenn auch natürlich – bei diesem Gastgeber kein Wunder – Themen, die das runde Leder betreffen, nie ganz ausgeblendet werden. Die Experten sind sich einig, dass dieses Sportrechtsseminar kontinuierlich zu den qualitativ besten Sportrechtstagungen in Deutschland gehört; manche halten sie sogar für die beste. Wegen der besonderen Qualität kooperiert auch die baden-württembergische Justiz mit dem wfv und seinem berühmten Seminar: Richter aller Gerichtsbarkeiten nehmen an der Tagung zu Fortbildungszwecken teil. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die Qualifizierung der dortigen Justiz, sondern auch für den Sport: Werden Sachverhalte mit Sporteinschlag entschieden, können sich die beteiligten Sportler, Vereine und Verbände auf eine besondere Sachkunde der zuständigen Richter verlassen. Die hohe Qualität findet zudem ihren Niederschlag im regelmäßig herausgegebenen Tagungsband, der eine wahre Fundgrube wichtiger und wegweisender sportrechtlicher Abhandlungen geworden ist und der zwischenzeitlich im Nomos-Verlag erscheint.

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Artiges Lauschen – nicht nur bei den Justizangehörigen. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg spricht.

Auch in diesem Jahr glänzte die Veranstaltung wieder mit ihrem Programm für Freitag und Samstag, also den Themen und den hochrangigen Referenten: Sitzungsleitung und Begrüßung übernahm gewohnt souverän, herzlich und charmant der zuständige wfv-Vizepräsident Dr. Wolfgang Zieher. Nicht fehlen durfte natürlich auch ein Grußwort des seit Mai amtierenden aber damit immer noch „frisch gebackenen“ wfv-Präsidenten Matthias Schöck. Niemand geringeres als der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger MdL, referierte im Anschluss über das Verhältnis „Staatliches Recht und Sport“. Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Universitätsprofessor em. Dr. Udo Steiner referierte im Anschluss über „Die Bekämpfung der Sportmanipulation mit den Mitteln des Strafrechts aus verfassungsrechtlicher Sicht“. Es ist klar, dass beide Referenten nicht umhin kamen, zur gegenwärtigen Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz Anmerkungen zu machen. „Die Entwicklung der nationalen und internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit“ behandelte Prof. Dr. Jens Adolphsen von der Justus-Liebig-Universität Gießen. Damit war klar, dass er auch den aktuellen Sachstand des „Pechstein-Verfahrens“ kommentierte und die getroffenen Wertungen der LG- und OLG-Entscheidungen aus München kritisch hinterfragte. Traditionell gehört in Wangen dazu, dass das wissenschaftliche Programm dann – auch zur mentalen Erfrischung – durch Sport unterbrochen wird. Beim Hallenkick oder in der Laufgruppe durften die Seminarteilnehmer (und die Referenten!) ihre Sportlichkeit unter Beweis stellen. Am Samstag startete Herr Richter am Bundesgerichtshof Thomas Offenloch mit einem sportrechtlichen Rundumschlag, mit dem er „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Sportrecht in Zivilsachen“ vorstellte und trefflich analysierte. Im Anschluss daran ging Prof. Dr. Philipp S. Fischinger auf aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Befristbarkeit von Spieler- und Trainerverträgen ein und hat damit „Die Hürden des Arbeitsrechts für den professionellen Sport“ in großer Tiefe anschaulich und leicht verständlich dargestellt. Last but not least beantwortete Prof. Dr. Peter W. Heermann von der Uni Bayreuth die Frage nach dem „Gesetzlichen Leistungsschutz für Sportveranstalter?“ aus seiner Sicht. De lege lata vermochte er kein akutes Bedürfnis für ein Tätigwerden des Gesetzgebers im Sinne der zahlreichen Wünsche der Sportverbände nach einem eigenständigen Leistungsschutzrecht für Sportveranstaltungen erkennen.

Auch die Teilnehmerliste liest sich wie ein Who-is-Who des deutschen Sportrechts. Obwohl man ihr wirklich nur bei der Nennung aller Namen gerecht werden würde, seien zwei Grandseigneurs des deutschen Sportrechts hervorgehoben: Herr Universitätsprofessor em. Dr. Bernhard Pfister, ein sportrechtliches Urgestein von der Universität Bayreuth, und der Schriftleiter der Fachzeitschrift „Sport und Recht“ (SpuRt), Herr Dr. Jochen Fritzweiler, bereicherten die Tagung einmal mehr durch ihre Anmerkungen und Fragen.

Ein kleiner Kreis war im Anschluss an den offiziellen Seminarteil noch zu den bescheidenen aber notwendigen Geburtstagsfeierlichkeiten geladen. In familiär-freundschaftlicher Runde wurde auf 40 Jahre „Sportrechtsseminar“ in Wangen zurückgeschaut. Besonders hevorgehoben wurde die Rolle des spiritus rector der Veranstaltung, Dr. h.c. Alfred Sengle, ohne den das wfv-Sportrechtsseminar weder ins Leben gerufen worden wäre, noch sich in dieser Form weiter entwickelt hätte. Umso bedauerlicher war es da, dass der Vater der Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen erstmals nicht an „seinem“ Sportrechtsseminar teilnehmen konnte.

Auch wenn Prof. Dr. Udo Steiner zu Recht feststellte, dass es zu früh sei, einem „40-Jährigen“ das bewährte „ad multos annos!“ zuzurufen, bleibt es zu wünschen, dass diese phantastische Sportrechtsveranstaltung in der faktischen Geburtsstadt des deutschen Sportrechts in Wangen noch sehr lange erhalten bleibt. Für die perfekte Durchführung und Organisation ist dem Württembergischen Fußballverband herzlich zu danken und ein großes Lob auszusprechen. In Person geht dieses Dankeschön an den zuständigen Vizepräsidenten Dr. Wolfgang Zieher und den Abteilungsleiter Recht beim wfv, Herrn Frank Thumm, sowie an dessen Mitarbeiter Anna Meßthaler und David Biedemann. Wir haben alle wieder viel gelernt und kommen sehr gerne wieder nach Wangen!