Uni Köln, SoSe 2018, Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Waßmer und ich bieten im Sommersemester 2018 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ein

Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

an. Die Ausschreibung des Seminars als pdf kann hier heruntergeladen werden. Es sollen folgende Themen vergeben werden:

 

  1. Entscheidungsspielräume der Vorstände großer Verbände vor dem Hintergrund des § 266 StGB
  2. Die Strafbarkeit von Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers (VfL Osnabrück) wegen einer versuchten Spielmanipulation
  3. Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Strafvorschriften des AntiDopG unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  4. Maßstäbe für Compliance-Anforderungen über §§ 30, 130 OWiG für große Amateurverbände (Landesverbände im Fußball)
  5. Hooligans! – Strafbarkeitsprobleme beim unerwünschten Verhalten der Nichtfans
  6. Sponsoring im Sport – die Strafbarkeitsrisiken
  7. Die FIFA-Ethikkommission – Aufgaben, Befugnisse und Fälle
  8. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265c StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  9. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265d StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  10. Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter nach § 284 StGB

Das Seminar wird als Tagesblockseminar am 04.07.2018 in der Universität zu Köln veranstaltet. Beginn: Mittwoch, 04.07.2018, 14.00 Uhr.

Das Seminar kann einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und Abs. 4 Satz 1 Promotionsordnung vom 26. Oktober 2010 (PromO) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 51 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 24. April 2014 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet.

 

Formalia:

Anmeldung zum Seminar:

Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Frau Anja Wellerdick, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, (anja.wellerdick@uni-koeln.de) ab dem 03.04.2018.

Definitive Themenvergabe:

Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 12.04.2018, 14.00 Uhr, im ISS.

Abgabe der Arbeiten:

Gemäß § 12 Abs. 7 StPrO schriftlich und auf einem physischen Datenträger an das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (persönliche Abgabe möglich; beachten Sie die Öffnungszeiten), maximal 25 Seiten zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis, Schriftart Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12 (Fußnoten 10), Zeilenabstand 1,5-fach (Fußnoten einfach), linker Rand 7 cm, rechter, oberer und unterer Rand 2 cm, bis spätestens Dienstag, 26.06.2018. Daneben wird um Übersendung der Arbeit im pdf-Format an Frau Wellerdick (anja.wellerdick@uni-koeln.de) gebeten. Fristwahrung ist allein durch die Abgabe gemäß § 12 Abs. 7 StPrO möglich.

 

 

Uni Köln: SoSe 2017 – Klassisches Seminar und VBS zum Sportrecht

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Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2017 wieder ein Seminar (VSt-Nr. 13980.8000) und ein Vorbereitungsseminar (VSt-Nr. 13980.5015) zum Sportrecht an.

Für die Veranstaltung 13980.5015 „Vorbereitungsseminar zum Sportrecht“ i.S.v. § 44 StPrO ist, deren mündlicher Teil mit dem klassischen Seminar als gemeinsames Blockseminar veranstaltet wird, sind Anmeldungen ausschließlich über KLIPS2 möglich.

Die Seminare werden sich mit aktuellen Fragen zum und Entscheidungen im Sportrecht beschäftigen, die von den Teilnehmern darzustellen, rechtlich zu würdigen und zu bewerten sind. Soweit Entscheidungen zu besprechen sind, können die Urteile von den ordentlichen Gerichten, den Schiedsgerichten im Sport und auch den internen Spruchinstanzen der Sportverbände stammen. Im Sportrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob eine Maßnahme im Sport mit den verbandlichen Normen und dem staatlichen Recht in Einklang steht.

Das klassische Seminar (13980.8000) dient u.a. der weiteren Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare. Es kann darüber hinaus einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen („Doktorandenseminar“). Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Schließlich kann das Seminar dem Erwerb der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 StPrO dienen.

Anmeldung zum Seminar: Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Herrn Dr. Orth (jan.orth@uni-koeln.de) bis zum 15.04.2017.

Definitive Themenvergabe: Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 25.04.2017, 18.45 Uhr, im Rechtshaus (Gottfried-Keller-Str. 2).

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 30.06.2017, Universität zu Köln. Beginn: 10.00 Uhr, Ende nicht nach 17.00 Uhr.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier.

Folgende Themen können vergeben werden:

„Aktuelles“

  1. Die Entscheidung des BGH in Sachen Claudia Pechstein ./. ISU
  2. Die Entscheidung des BGH in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  3. Die Entscheidung des BGH in Sachen des „Kölner Böllerwerfers“ (SpuRt 2017, 29)
  4. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Strafen durch Sportverbände (zuletzt: OLG Hamm SpuRt 2017, 32)

„Kontemporäres“

  1. Die Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen des Anti-Doping-Gesetzes
  2. Kostentragungspflicht der „Clubs“ und Verbände für Polizeieinsätze anlässlich von Spielen der Fußballbundesliga
  3. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  4. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  5. Was regelt § 11 AntiDopG?
  6. Die Entscheidung des BGH in Sachen Charles Friedek
  7. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht

„Klassiker“

  1. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  2. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  3. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum „staatlichen Strafmonopol“ (Art. 92 GG)

Die Uni und der 1. FC in Köln in bemerkenswerter Kooperation

Es war kurz vor 17:30 Uhr als sich die Teilnehmer des Blockseminars im Sportrecht der Universität zu Köln am Freitag, den 26. Februar, vor dem Eingang West des RheinEnergieStadions trafen – eine ungewöhnlich frühe Zeit für einen normalen Stadionbesuch an einem Freitagspieltag. Jedoch kamen die Studierenden und Dozenten nicht nur um das Spiel gegen Hertha BSC Berlin zu sehen, sondern vielmehr um einen einmaligen Einblick über das Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept des Großereignisses Bundesliga zu bekommen.

Die Kölner Universität bietet schon seit vielen Jahren Vorlesungen und Veranstaltungen zum Thema Sportrecht an. Aktuelle Geschehnisse rund um die internationalen Verbände und immer wieder aufkommende Dopingvorwürfe in der Welt des Sports verdeutlichen, welche praktische Relevanz diesem Thema zuzuweisen ist. Gastvorträge des Ersten DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch und der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein zeigten bereits, wie nah die Universität in diesem Bereich an der Praxis arbeitet. Dieses Engagement führte diesmal in das RheinenergieStadion.

Versammlungsleiter Thomas Schönig instruiert die Teilnehmer unmittelbar vor dem Betreten der Einsatzzentrale.

Versammlungsleiter Thomas Schönig instruiert die Teilnehmer unmittelbar vor dem Betreten der Einsatzzentrale.

Die Seminare von Prof. Dr. Bernhard Kempen, RiLG Dr. Jan F. Orth und Akad. Rat Dr. Björn Schiffbauer begannen an besagtem Freitag bereits um 13 Uhr mit Vorträgen der Studierenden zu interessanten Themen wie etwa zum Regress des 1. FC Köln gegen den „Böllerwerfer“ oder über öffentlich- und zivilrechtliche Aspekte zu den Richtlinien zur einheitlichen Behandlungen von Stadionverboten. Nach Abschluss des ersten Theorie-Teils ging es gemeinsam in Richtung Stadion. Für die jungen Studierenden, die sich durchschnittlich im vierten Fachsemester befanden, handelte es sich um ihre „Vorbereitungsseminare“, welche sie für die Schwerpunktbereichsseminare schulen sollen. Die Leistungen im Schwerpunktbereich fließen bekanntlich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ ein, weswegen eine gute Vorbereitung das A und O für ein erfolgreiches Abschneiden ist.

Bei diesen Vorbereitungsseminaren stimmte aber nicht nur der theoretische und wissenschaftliche Teil: Sicherheitsrelevante Aspekte rund um den Sport wurden nicht nur anhand der Paragraphen diskutiert, sondern beim 1. FC Köln auch in der Praxis studiert: Nachdem alle Teilnehmenden mit einem Arbeitsausweis und einem Ticket ausgestattet wurden, stand zunächst die Besichtigung der polizeilichen Stadion-Einsatzzentrale an. Hier gewannen die Studierenden einen Überblick über die Tätigkeit der Polizei während des Spieltags und waren fasziniert von den modernen Überwachungsmöglichkeiten, die u.a. auf einem der besten hochauflösenden Kamerasysteme beruhen, mit denen das Stadion ausgestattet ist. Es schloss sich ein Rundgang durch das Stadion einschließlich Innenraum und den berühmten „Katakomben“ an.

Die Teilnehmer lauschen gebannt den Ausführungen der FC-Offiziellen in den Katakomben.

Die Teilnehmer lauschen gebannt den Ausführungen der FC-Offiziellen in den Katakomben.

Fortgesetzt wurde das Programm im Presseraum des Stadions. Dort nahmen sich der Versammlungsleiter für FC-Heimspiele Thomas Schönig, der seines Zeichens Mitglied des erweiterten Vorstands des 1. FC Köln ist, und der Fanbeauftragte Rainer Mendel trotz der erheblichen Einspannung in den Ablauf und die Organisation des Heimspieltags die Zeit, Vorträge über das Sicherheitskonzept und die weitumfassende Tätigkeit des FC im Umgang mit seinen Fans zu halten. Vertiefte Einblicke in die Strukturen des 1 FC Köln gewinnen zu können und sich vertraut zu machen mit dem Fan-Projekt des 1. FC Köln, begeisterte die Gruppe der Studierenden, von denen natürlich fast alle auch Fußball- und FC-Fans waren. Zum Ende der Präsentation der FC-Offiziellen gab es einen regen Austausch, unteranderem zu der Beurteilung und Handhabung von Stadionverboten.

Fanbeauftragter Rainer Mendel sprach nicht nur über Sicherheitsaspekte, sondern z.B. auch über das einzigartige FC Fanprojekt.

Fanbeauftragter Rainer Mendel sprach nicht nur über Sicherheitsaspekte, sondern z.B. auch über das einzigartige FC Fanprojekt.

Für das leibliche Wohl wurde Seitens des 1 FC Köln auch gesorgt. So bestand nach dem Austausch die Gelegenheit zu einem kleinen Imbiss im Presseraum. Abgerundet wurde das Programm mit der Teilnahme am „Kurvengespräch“ zwischen der Polizei, den Fanbeauftragten des FC und Hertha BSC und anderen Sicherheitsverantwortlichen. Dieses gestaltete sich aufgrund eines ruhigen Spieltags sehr entspannt. Lediglich ein Banner, welches einen Fluchtweg im Gästebereich versperrte, musste – zur Deeskalation mit entsprechender Unterstützung des Fanbeauftragten der Hertha – entfernt werden. Die Studierenden waren von dem Blick hinter die Kulissen und dem professionell-geschäftigen aber auch freundlich-kameradschaftlichen Umgang zwischen den Beteiligten angetan. Es wurde deutlich, dass unaufgeregt ein Ziel gemeinsam verfolgt wird: Ein sicheres und Freude bringendes Fußballspiel.

Hiernach ging es in den sportlichen Teil des Abends über; nicht nur dank Sitzplätzen nahe der Südtribüne konnte Jeder echte Stadionstimmung genießen. Einziger Wermutstropfen eines spannenden und lehrreichen Abends war wohl, dass die Punkte gegen Hertha BSC ausblieben. Für die beispielgebende Kooperation des 1. FC Köln mit der Kölner Universität ist dem Club besonders zu danken. Recht studiert sich einfacher, wenn man sich in der Praxis ansehen kann, welche Konsequenzen das Handeln auf dem Papier hat. Das Schaffen gegenseitigen Verständnisses, bei den angehenden Juristen für den Sport, beim Sport für das rechtliche Korsett, hilft auf beiden Seiten hervorragend weiter.


Fotos: © 1. FC Köln. Das Beitragsbild zeigt die Gruppe im Innenraum kurz vor dem Bundesliga-Spiel.

 

Uni Köln: SoSe 2016 – Seminar (klassisch) und VBS zum Sportrecht

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Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2016 ein Seminar (VSt-Nr. 2103) und ein Vorbereitungsseminar (VSt-Nr. 2721) zum Sportrecht an.

Für die Veranstaltung 2721 „Vorbereitungsseminar: Zum Sportrecht“ i.S.v. § 44 StPrO ist, deren mündlicher Teil mit dem klassischen Seminar als gemeinsames Blockseminar veranstaltet wird, sind Anmeldungen ausschließlich über KLIPS möglich.

Die Seminare werden sich mit aktuellen Fragen zum und Entscheidungen im Sportrecht beschäftigen, die von den Teilnehmern darzustellen, rechtlich zu würdigen und zu bewerten sind. Soweit Entscheidungen zu besprechen sind, können die Urteile von den ordentlichen Gerichten, den Schiedsgerichten im Sport und auch den internen Spruchinstanzen der Sportverbände stammen. Im Sportrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob eine Maßnahme im Sport mit den verbandlichen Normen und dem staatlichen Recht in Einklang steht.

Das klassische Seminar (2103) dient u.a. der weiteren Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare. Es kann darüber hinaus einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Schließlich kann das Seminar dem Erwerb der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 StPrO dienen.

Anmeldung zum Seminar: Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Herrn Dr. Orth (jan.orth@uni-koeln.de) bis zum 15.04.2016.

Definitive Themenvergabe: Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 19.04.2016, 18.00 Uhr, im Rechtshaus (Gottfried-Keller-Str. 2).

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 15.07.2016, Universität zu Köln. Beginn: 9.00 Uhr, Ende nicht nach 17.00 Uhr.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier.

Folgende Themen können vergeben werden:

  1. Die Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen des Anti-Doping-Gesetzes
  2. Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  3. Kostentragungspflicht der „Clubs“ und Verbände für Polizeieinsätze anlässlich von Spielen der Fußballbundesliga
  4. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  5. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  6. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  7. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  8. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum staatlichen Strafmonopol nach Art. 103 Abs. 2 GG
  9. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
  10. Kritische Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage in BGHZ 169, 340 – „Rücktritt des Finanzministers“ – (SIXT-Reklame mit Oskar Lafontaine) und die Übertragbarkeit auf Fußball-Profis
  11. Rechtsqualität der lex sportiva und deren Überprüfbarkeit durch nationale, internationale und supranationale Stellen
  12. Die Entscheidung des EGMR in Sachen Ostendorf ./. Deutschland
  13. Die Entscheidung des OLG München in Sachen Claudia Pechstein ./. ISU
  14. Die Entscheidung des Hanseatischen OLG in Bremen in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  15. Die Entscheidung des BGH in Sachen Charles Friedek
  16. Welche Rechtsqualität haben Verbandsstrafen?
  17. Was regelt § 11 AntiDopG?

Vorträge beim Blockseminar im Sportrecht – Sommersemester 2015

Der Vortragsteil der Seminare zum Sportrecht („klassisches“ Seminar und Vorbereitungsseminar), die ich gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, in diesem Sommersemester an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veranstalte, findet am Montag, 27.07.2015, ab 10.00 Uhr, im Seminarraum (7. Etage) des „Rechtshauses“, Gottfried-Keller-Str. 2, 50931 Köln, als Blockseminar statt. Zusätzlichen rechtlichen und sportlichen Sach- und Fachverstand bringt Dr. Björn Schiffbauer, Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Kempen und Mitglied im DFB-Kontrollausschuss, ein. Gemäß den Forschungsgebieten der Mitglieder des Dozententeams haben die Seminarbeiträge der Teilnehmer entweder einen öffentlichen-rechtlichen oder zivilrechtlichen Schwerpunkt.

Die Referate der Studierenden und die anschließende Fachdiskussion befassen sich mit u.a. mit einer Vertiefung klassischer sportrechtlicher Fragestellungen oder auch einer Analyse und Bewertung jüngster Rechtsphänomene im Sport und aktueller Rechtsprechung. Folgende Themen werden in der Blockseminarveranstaltung behandelt:

  • Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  • Verfassungsrechtliche Vorgaben für staatliche und verbandliche Dopingbekämpfung
  • Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treuepflicht bei Profi-Fußballern
  • Regress gegen den „FC-Böllerwerfer“ – Bewertung des Urteils des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az. 7 O 231/14)
  • Die Entscheidung des Hanseatischen OLG in Bremen in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  • Bewertung des Urteils des OLG München im Fall Claudia Pechstein
  • Paderborn Baskets: Abstieg wegen defekter Anzeigetafel – Darstellung und Bewertung

Der zeitliche Ablaufplan mit den Namen der Referenten für das Blockseminar ist hier abrufbar. Sportrechtlich interessierte Gäste sind als Zuhörer willkommen, werden aber um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an mich gebeten. Mit einem Ende des Vortragsteils rechnen wir gegen 17.15 Uhr. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch.

WS 2014/15: Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät in diesem Wintersemester in Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau) auch ein Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen an. Die weiteren Details, insbesondere die zu vergebenden Themen, sind unten ersichtlich. Die offizielle Ankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System findet sich hier.

Das Seminar findet als Blockseminar – gemeinsam mit den Passauer Studenten – voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende in Köln oder Frankfurt statt.

 

Kooperationspartner: Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau), begrenzte Teilnehmerzahl; Abgabe der Seminararbeit (auf Deutsch): Dezember 2014; Exkursion nach Frankfurt a.M. oder Köln mit attraktivem sportbezogenen Rahmenprogramm voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende (Blockveranstaltung)

Die Teilnahme an dem Seminar dient dem Nachweis der Schlüsselqualifikation i.S.d. Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln. Die Studienexkursion kann ggf. durch Dritte bezuschusst werden.

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt per E-Mail an den Dozenten.

Umfang der Seminararbeit: bis zu 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen; einschließlich Fuß- und Endnoten; zzgl. Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis); Zeilenabstand mind. 1,3; Schrift Arial 11; Fußnoten: 10).

 

Themenliste

  1. Bayerischer Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz
  2. Sexuelle Ausbeutung im Zusammenhang mit Sportgroßereignissen (Art. 4 EMRK) – CoE– Parlamentary Assembly Resolution 1494 (2006) – Stopping trafficking in women before the FIFA World Cup
  3. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität durch Sportfans: u.a. European Convention on Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in particular at Football Matches (1985)
  4. Hasskriminalität und Art. 10 EMRK – Recommendation Rec(2001)6 of the Committee of Ministers to Member States on the prevention of Racism, Xenophobia and Racial Intolerance in sport
  5. Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und öffentliche Verlautbarungen bei Ermittlungen bzw. Verdacht auf Straftaten (Fall Hoeneß)
  6. Anwendbarkeit der EMRK auf Entscheidungen nationaler und internationaler Sport- bzw. Schiedsgerichte (Kolgu gegen die Türkei, Entsch. v. 27.8.2013; Pechstein gegen die Schweiz, Beschw. v. 11.11.2010 (noch nicht entschieden); Mutu gegen die Schweiz, Beschw. v. 13.7.2010 (noch nicht entschieden)
  7. Möglichkeiten einer „Sofortverurteilung“ auf frischer Tat betroffener gewalttätiger Zuschauer im Stadion

 


Beitragsbild: © Rike / PIXELIO

[Update] Uni Köln: SoSe 2014 – Seminar zu verfassungs- und völkerrechtlichen Aspekten des Sports

jur1_03UPDATE – TERMINVERSCHIEBUNG!

Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2014 ein Seminar zu verfassungs- und völkerrechtlichen Aspekten des Sports an.

Das Seminar behandelt die derzeit spannendsten aktuellen sportrechtlichen Fragen, die Bezüge zum Völker- und deutschen Verfassungsrecht haben. Angesprochen sind sowohl fortgeschrittene Studierende als auch Doktoranden, die Interesse an einer vertieften Befassung mit sportrechtlichen Themen haben. Für Studierende dient die Veranstaltung der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare und darüber hinaus des Erwerbs der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Doktoranden können mit der erfolgreichen Teilnahme einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 StPrO.

Anmeldung zum Seminar: bis zum 23.04.2014

Definitive Themenvergabe: Dienstag, 29.04.2014, 18.00 Uhr,  Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht.

Abgabe der Arbeiten: bis spätestens Sonntag, 06.07.2014, 24.00 Uhr (Eingang einer pdf-Datei)

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 11.07.2014, Universität zu Köln.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier

Folgende Themen können vergeben werden:

  1. Verfassungsrechtliche Vorgaben für staatliche und verbandliche Dopingbekämpfung
  2. Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  3. Staatliche Aufgaben im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen im Profi-Fußball
  4. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  5. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  6. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  7. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  8. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum staatlichen Strafmonopol nach Art. 103 Abs. 2 GG
  9. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
  10. Kritische Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage in BGHZ 169, 340 – „Rücktritt des Finanzministers“ – (SIXT-Reklame mit Oskar Lafontaine) und die Übertragbarkeit auf Fußball-Profis
  11. Rechtsqualität der lex sportiva und deren Überprüfbarkeit durch nationale, internationale und supranationale Stellen
  12. Die Entscheidung des EGMR in Sachen Ostendorf ./. Deutschland

Sportrechtsseminar beim DFB

Am 23./24.01.2014 veranstalte Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. von der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Münchener Sportrechtskanzlei Lentze/Stopper ein Seminar zum Sportrecht. Der DFB war u.a. durch seinen 1. Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch vertreten, die Kanzlei Lenzte/Stopper durch den Partner Dr. habil Martin Stopper sowie die Rechtsanwälte Dr. Felix Holzhäuser und Dr. Tim Bagger. Von der Universität Bayreuth war darüber hinaus Emeritus Prof. Dr. Bernhard Pfister, ebenfalls ein großer Experte im Sportrecht, anwesend.

Mit den Seminarthemen

  • Sponsoringverträge
  • Agenturverträge
  • Fanausschreitungen
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • 50+1-Regel
  • Sportwetten
  • UEFA Financial Fair Play Regulations
  • Ticketing
  •  Sportveranstalterrecht 
  • Ambush Marketing

hatte Prof. Dr. Heermann spannende Themenbereiche vorgegeben (detaillierte Beschreibungen finden sich in der Seminarausschreibung), die durch die Studenten ausnahmslos hervorragend ausgearbeitet und referiert wurden. Für ihre Leistungen ist den Studenten der Uni Bayreuth ein besonders Kompliment zu machen: Es dürfte nicht nur der imposante Sitzungssaal des DFB-Sportgerichts, in dem die Veranstaltung stattfand, für Eindruck gesorgt, auch die Anwesenheit zahlreicher Sportrechtsprofis dürfte die verständliche Nervosität vor einem Seminarvortrag nicht gerade reduziert haben.

Neben Lehrstuhlmitarbeitern, Dozenten, Doktoranden und Studenten waren nämliche auch viele hochrangige Vertreter aus der sportrechtlichen Praxis eingeladen; auch die Rechtsabteilung der DFL war zeitweise mit bis zu drei Vertretern präsent. Ich habe als Mitglied des DFB-Bundesgerichts den DFB mit vertreten. Angesichts der Themen entwickelten sich im Anschluss an die Referate der Studenten lebhafte, z.T. sehr kontroverse und ausgesprochen inspirierende Diskussionen unter allen Anwesenden.

Zusammenfassend war dies ein fachlich sehr tief gehendes und inhaltlich hervorragendes Sportrechtsseminar, das allen Beteiligten sicherlich beste Anregungen für die sportrechtliche Praxis und nächste Forschungsvorhaben gebracht hat. Die bewährte Verbindung von Wissenschaft, Verband und Praxis hat zweifelsohne wunderbar dazu beigetragen.