Uni Köln: SoSe 2017 – Klassisches Seminar und VBS zum Sportrecht

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Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2017 wieder ein Seminar (VSt-Nr. 13980.8000) und ein Vorbereitungsseminar (VSt-Nr. 13980.5015) zum Sportrecht an.

Für die Veranstaltung 13980.5015 „Vorbereitungsseminar zum Sportrecht“ i.S.v. § 44 StPrO ist, deren mündlicher Teil mit dem klassischen Seminar als gemeinsames Blockseminar veranstaltet wird, sind Anmeldungen ausschließlich über KLIPS2 möglich.

Die Seminare werden sich mit aktuellen Fragen zum und Entscheidungen im Sportrecht beschäftigen, die von den Teilnehmern darzustellen, rechtlich zu würdigen und zu bewerten sind. Soweit Entscheidungen zu besprechen sind, können die Urteile von den ordentlichen Gerichten, den Schiedsgerichten im Sport und auch den internen Spruchinstanzen der Sportverbände stammen. Im Sportrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob eine Maßnahme im Sport mit den verbandlichen Normen und dem staatlichen Recht in Einklang steht.

Das klassische Seminar (13980.8000) dient u.a. der weiteren Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare. Es kann darüber hinaus einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen („Doktorandenseminar“). Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Schließlich kann das Seminar dem Erwerb der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 StPrO dienen.

Anmeldung zum Seminar: Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Herrn Dr. Orth (jan.orth@uni-koeln.de) bis zum 15.04.2017.

Definitive Themenvergabe: Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 25.04.2017, 18.45 Uhr, im Rechtshaus (Gottfried-Keller-Str. 2).

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 30.06.2017, Universität zu Köln. Beginn: 10.00 Uhr, Ende nicht nach 17.00 Uhr.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier.

Folgende Themen können vergeben werden:

„Aktuelles“

  1. Die Entscheidung des BGH in Sachen Claudia Pechstein ./. ISU
  2. Die Entscheidung des BGH in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  3. Die Entscheidung des BGH in Sachen des „Kölner Böllerwerfers“ (SpuRt 2017, 29)
  4. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Strafen durch Sportverbände (zuletzt: OLG Hamm SpuRt 2017, 32)

„Kontemporäres“

  1. Die Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen des Anti-Doping-Gesetzes
  2. Kostentragungspflicht der „Clubs“ und Verbände für Polizeieinsätze anlässlich von Spielen der Fußballbundesliga
  3. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  4. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  5. Was regelt § 11 AntiDopG?
  6. Die Entscheidung des BGH in Sachen Charles Friedek
  7. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht

„Klassiker“

  1. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  2. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  3. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum „staatlichen Strafmonopol“ (Art. 92 GG)
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