Warum der BGH den Fall SV Wilhelmshaven falsch entschieden hat…

…findet sich im aktuellen Heft der im Beck-Verlag herausgegebenen Fachzeitschrift „Sport und Recht“. Das Heft 1/2017 erscheint Ende Januar und enthält meinen Besprechungsaufsatz mit dem Titel „Die Fußballwelt nach Wilhelmshaven ­­– Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 20.09.2016, Az. II ZR 25/15“. Der Beitrag beginnt mit folgender Einleitung:

Viel Bedeutung war der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache SV Wilhelmshaven e.V. gegen den Norddeutschen Fußball-Verband e.V. von allen Seiten zugemessen worden. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob nach einer Analyse der Urteilsgründe die Auswirkungen der Entscheidung auf den organisierten Fußball im Besonderen und den organisierten Sport im Allgemeinen so groß sind, wie in Aussicht gestellt worden ist.

Die nachfolgende Entscheidungsbesprechung folgt dann dieser Gliederung:

 

I. Sachverhalt, Parteien, Mitgliedschaftsverhältnisse
II. Inhalt und Bedeutung der Entscheidung
1. Tenoränderung
2. Verbandsgericht/Schiedsgericht
3. Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO
4. Umsetzung der Entscheidung eines internationalen Verbands
5. Feststellungsinteresse
6. Entgegenstehende Entscheidungen des CAS
7. Begründetheit
a) Fehlende Regelung in der Satzung
b) Fehlende anderweitige Unterwerfung unter die FIFA-Regeln
c) Nichterörterung von außerordentlicher Kündigung und Ausschluss
III. Einordnung und Ausblick

Hierbei wird vertieft auf verschiedene Rechtsprobleme der Entscheidung eingegangen. Aufgrund der rechtlichen Analyse der Entscheidung komme ich zum Abschluss zu folgendem Ergebnis, das eine Ablehnung der seitens des BGH getroffenen Entscheidung beinhaltet:

Die häufig sehr unbefriedigend begründete und durchgängig mit ihren Wertungen wenig überzeugende Entscheidung des Senats entscheidet einen Einzelfall und wirft mehr Fragen auf als Unklarheiten beseitigt werden. Viele Probleme um die Umsetzbarkeit von Entscheidungen internationaler Verbände sind nach wie vor offen. Der Senat hat bedauerlicherweise eine gute Chance verstreichen lassen, hier für dogmatische wie rechtspraktische Klarheit zu sorgen. Wegen der z.T. gravierenden und hier aufgezeigten Argumentationsmängel kann die Entscheidung der Rechtswissenschaft und der verbandlichen Praxis sicherlich noch keine klaren und belastbaren Anhaltspunkte geben. Hier ist weitere Aufklärung durch die Wissenschaft und dann auch erneut durch die Rechtsprechung notwendig und wünschenswert.

Mit der Konkretisierungsmöglichkeit durch Regelanerkennungsvertrag neben der Satzungsermächtigung ist den Sportverbänden in Deutschland allerdings ein Mittel an die Hand gegeben worden, durch eindeutige Formulierungen in den Lizenz-, Ligenzulassungs- und sonstigen Regelerstreckungsverträgen mit überschaubarem Arbeitsaufwand das erstrebte Ziel zu erreichen. Um den Anforderungen der durch die Wilhelmshaven-Entscheidung konkretisierte Rechtsprechung des BGH gerecht zu werden, dürfte es erforderlich sein, die zu inkorporierende Regelungsbereiche der übergeordneten Verbände namentlich eindeutig und klar zu bezeichnen. Dies kann sogar im Wege der dynamischen Verweisung geschehen.

Alle Argumente sind im Einzelnen in Kürze in der SpuRt nachzulesen. Über Feedback zu meiner Rechtsauffassung und zum Besprechungsaufsatz freue ich mich.

 

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