Sportrechtsseminar beim DFB

Am 23./24.01.2014 veranstalte Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. von der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Münchener Sportrechtskanzlei Lentze/Stopper ein Seminar zum Sportrecht. Der DFB war u.a. durch seinen 1. Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch vertreten, die Kanzlei Lenzte/Stopper durch den Partner Dr. habil Martin Stopper sowie die Rechtsanwälte Dr. Felix Holzhäuser und Dr. Tim Bagger. Von der Universität Bayreuth war darüber hinaus Emeritus Prof. Dr. Bernhard Pfister, ebenfalls ein großer Experte im Sportrecht, anwesend.

Mit den Seminarthemen

  • Sponsoringverträge
  • Agenturverträge
  • Fanausschreitungen
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • 50+1-Regel
  • Sportwetten
  • UEFA Financial Fair Play Regulations
  • Ticketing
  •  Sportveranstalterrecht 
  • Ambush Marketing

hatte Prof. Dr. Heermann spannende Themenbereiche vorgegeben (detaillierte Beschreibungen finden sich in der Seminarausschreibung), die durch die Studenten ausnahmslos hervorragend ausgearbeitet und referiert wurden. Für ihre Leistungen ist den Studenten der Uni Bayreuth ein besonders Kompliment zu machen: Es dürfte nicht nur der imposante Sitzungssaal des DFB-Sportgerichts, in dem die Veranstaltung stattfand, für Eindruck gesorgt, auch die Anwesenheit zahlreicher Sportrechtsprofis dürfte die verständliche Nervosität vor einem Seminarvortrag nicht gerade reduziert haben.

Neben Lehrstuhlmitarbeitern, Dozenten, Doktoranden und Studenten waren nämliche auch viele hochrangige Vertreter aus der sportrechtlichen Praxis eingeladen; auch die Rechtsabteilung der DFL war zeitweise mit bis zu drei Vertretern präsent. Ich habe als Mitglied des DFB-Bundesgerichts den DFB mit vertreten. Angesichts der Themen entwickelten sich im Anschluss an die Referate der Studenten lebhafte, z.T. sehr kontroverse und ausgesprochen inspirierende Diskussionen unter allen Anwesenden.

Zusammenfassend war dies ein fachlich sehr tief gehendes und inhaltlich hervorragendes Sportrechtsseminar, das allen Beteiligten sicherlich beste Anregungen für die sportrechtliche Praxis und nächste Forschungsvorhaben gebracht hat. Die bewährte Verbindung von Wissenschaft, Verband und Praxis hat zweifelsohne wunderbar dazu beigetragen.

Hooligan-Verbindungen sind kriminelle Vereinigungen

Die Ermittlungsbehörden müssen Hooligan-Verbindungen, die weit ab davon sind, Fußballfans zu sein, und sich in erster Linie auf die Begehung von Straftaten konzentrieren, künftig als „kriminelle Vereinigungen“ i.S.d. § 129 StGB begreifen. Das habe ich gestern gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gefordert (s.a. KStA v. 21.01.2014, Print-Ausgabe K, „Lokales“, S. 23).

Nach dem in der Print-Ausgabe stark eingekürzten Ursprungszitat erscheint es mir „mittlerweile naheliegend, diese Gruppen, die mit Fußball nichts mehr zu tun haben und ihn nur als Deckmantel für Straftaten nutzen, als kriminelle Vereinigungen i.S.v. § 129 StGB zu begreifen.“ Der Gesetzeswortlaut und die hierzu ergangene Rechtsprechung geben das m.E. her. Dann wäre die bloße Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe bereits strafbar und die Ermittlungsbehörden könnten hiernach auch die ganze Bandbreite der heimlichen Ermittlungsmethoden der StPO – wie zum Beispiel Telefonüberwachung – einfacher und in ganz anderer Breite zur Anwendung bringen. Mehr…

Zum möglichen Ende der sog. „Dreifachbestrafung“

Zur englischen Fassung – To the English version of the text

Die Mär vom Ende der „Dreifachbestrafung“ geht um. Die Abkündigung des Themas ließ nicht lange auf sich warten:

IFAB: Dreifachbestrafung bleibt wohl bestehen
Die „Regelhüter“ des International Football Association Board (IFAB) haben das Streitthema, nach dem nach einer per Foul verhinderten klaren Torchance im Strafraum zwingend auch eine Rote Karte gezeigt wird (Elfmeter, Feldverweis und Spielsperre), bislang noch nicht auf die Agenda für das kommende Treffen am 2. März in Schottland gesetzt. (SID-Newsletter vom 13.01.2014)

Das ist auch gut so, denn in der Diskussion ist einmal mehr so einiges unpräzise. Schon die Begrifflichkeit vernebelt und hat etwas von populistischer Unschärfe.Mehr…

Thomas Hitzlsperger: Das überlesene Interview

Der wichtige Schritt von Thomas Hitzlsperger offenbart bemerkenswerte Innenansichten in den deutschen Fußball. Ein Debattenbeitrag.

Man sollte meinen, dass die zahllosen öffentlichen Äußerungen zu Thomas Hitzlsperger eine Reaktion auf sein Interview in der Zeit (aktualisiert: 14.01.2014, nachdem nunmehr die Komplettansicht des Interviews online ist) und die Videobotschaft auf seiner Homepage war. Sie waren es nicht. Insbesondere die Boulevardpresse hat Thomas Hitzlspergers Äußerungen auf sein öffentliches Coming-Out als prominenter deutscher Fußballprofi und ehemaliger Nationalspieler reduziert. Obwohl dies ein wichtiger Aspekt ist, erschöpfte sich der Nachrichtenwert vielfach darin. Ich meine, dass es zu dem Interview von Thomas Hitzlsperger mehr zu sagen gibt und einigen Passagen bislang noch keine ausreichende Beachtung geschenkt worden ist. Mehr…

Newsletter-Service auf www.janforth.de

Mehr als phantastische 18.000 Interessenten haben sich seit dem Start meines Blogs vor rund 9 Monaten die hier veröffentlichen Beiträge rund um Sport, Recht und Sportrecht angesehen. – Danke dafür und für die Riesenzahl an Clicks! – Über das große Interesse, die teilweise sehr weitreichende und internationale Rezeption sowie das häufige Feedback habe ich mich sehr gefreut. Natürlich bin ich bemüht, weiterhin spannende und aktuelle Beiträge – wenn möglich sogar noch häufiger – aus meinen Interessengebieten hier zu publizieren. Obwohl die limitierenden Faktoren leider auf der Hand liegen, arbeite ich schon an neuen aufregenden Artikelprojekten…

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