Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2015/16

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 17.45 bis 19.15 Uhr in Hörsaal XVIIb (Hauptgebäude) vom 21.10. bis zum 16.12.2015 und vom 13.01. bis 03.02.2016 statt. Am 10.02.2016 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System, gibt es hier.

Vorträge beim Blockseminar im Sportrecht – Sommersemester 2015

Der Vortragsteil der Seminare zum Sportrecht („klassisches“ Seminar und Vorbereitungsseminar), die ich gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, in diesem Sommersemester an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veranstalte, findet am Montag, 27.07.2015, ab 10.00 Uhr, im Seminarraum (7. Etage) des „Rechtshauses“, Gottfried-Keller-Str. 2, 50931 Köln, als Blockseminar statt. Zusätzlichen rechtlichen und sportlichen Sach- und Fachverstand bringt Dr. Björn Schiffbauer, Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Kempen und Mitglied im DFB-Kontrollausschuss, ein. Gemäß den Forschungsgebieten der Mitglieder des Dozententeams haben die Seminarbeiträge der Teilnehmer entweder einen öffentlichen-rechtlichen oder zivilrechtlichen Schwerpunkt.

Die Referate der Studierenden und die anschließende Fachdiskussion befassen sich mit u.a. mit einer Vertiefung klassischer sportrechtlicher Fragestellungen oder auch einer Analyse und Bewertung jüngster Rechtsphänomene im Sport und aktueller Rechtsprechung. Folgende Themen werden in der Blockseminarveranstaltung behandelt:

  • Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  • Verfassungsrechtliche Vorgaben für staatliche und verbandliche Dopingbekämpfung
  • Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treuepflicht bei Profi-Fußballern
  • Regress gegen den „FC-Böllerwerfer“ – Bewertung des Urteils des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az. 7 O 231/14)
  • Die Entscheidung des Hanseatischen OLG in Bremen in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  • Bewertung des Urteils des OLG München im Fall Claudia Pechstein
  • Paderborn Baskets: Abstieg wegen defekter Anzeigetafel – Darstellung und Bewertung

Der zeitliche Ablaufplan mit den Namen der Referenten für das Blockseminar ist hier abrufbar. Sportrechtlich interessierte Gäste sind als Zuhörer willkommen, werden aber um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an mich gebeten. Mit einem Ende des Vortragsteils rechnen wir gegen 17.15 Uhr. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch.

Der DFB an der Universität zu Köln

Erster DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch spricht vor Kölner Studierenden

Das Sportrecht hat an der Universität zu Köln eine lange Tradition. Es bildet innerhalb der Rechtswissenschaften die vielleicht am stärksten interdisziplinär ausgerichtete Schnittmenge, weil es wesentliche Aspekte von Zivilrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht unter dem gemeinsamen Dach des Sports in sich vereinigt. Dabei stellen sich anspruchsvolle Herausforderungen für Theorie und Praxis. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, die seit jeher gleichermaßen für praxisorientierte Ausbildung und ein großes Spektrum an Lehrangeboten steht, sichert deshalb dem Sportrecht einen festen Platz in ihrem Vorlesungsverzeichnis. Seit einigen Jahren schon ist Dr. Jan F. Orth, LLM (UT), hauptberuflich Richter am Landgericht und ehrenamtlich Richter am Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), federführend in der Lehre dieser Rechtsmaterie. Im Sommersemester bietet er sportrechtliche Seminare an, während im Wintersemester seine Vorlesung im Sportrecht regelmäßig regen Zulauf erfährt.

Die Vorlesung im Sportrecht ist schon lange kein Geheimtipp mehr, und erst recht wird sie über die Grenzen Kölns hinaus wahrgenommen. Auch der DFB hat längst erkannt, dass in Köln so manche Sportjuristin und so mancher Sportjurist ausgebildet werden, mit denen er später im professionellen Umfeld verkehren wird. Natürlich spielt der Fußball im Land des Weltmeisters auch in rechtlicher Hinsicht eine herausragende Rolle und ist daher eine ergiebige Quelle sportrechtlicher Probleme. Gerade das weitreichende Regelwerk des deutschen und internationalen Fußballs führt zu Reibungen mit dem staatlichen Recht, die in Theorie und Praxis kontrovers diskutiert werden – die vom Bundesverfassungsgericht noch immer nicht geklärte Frage der Zulässigkeit eines Stadionverbots auf Verdacht ist dafür nur ein Beispiel von vielen.

Ein anderer Streit kreist um die Frage, ob der DFB im Rahmen seiner grundgesetzlich garantierten Verbandsautonomie die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesligen für das Verhalten ihrer Fans bestrafen darf, obwohl die Vereine dafür kein Verschulden trifft. Mit hohen Geldstrafen bishin zu Schließungen von Tribünenbereichen reagiert der DFB häufig z.B. auf das Abbrennen von Pyrotechnik in den Fankurven. Die Vereine fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie – oft zu Recht – einwenden, dass die selbstverständlich verurteilenswerten Vorfälle von ihnen nicht zu verhindern waren. Ein Verfechter dieser „verschuldensunabhängigen Haftung“ ist Dr. Rainer Koch, Richter am Oberlandesgericht München und Erster Vizepräsident des DFB. Zugleich kennt auch er die ausgezeichnete sportrechtliche Ausbildung an der Universität zu Köln und hat sich daher gerne bereiterklärt, eine Vorlesungseinheit zu diesem – „seinem“ – Thema zu übernehmen.

Bis auf den letzten Platz gefüllt: Hörsaal S21 im Seminargebäude

Am 8. Januar 2015 war es so weit. Rainer Koch betrat gemeinsam mit Jan F. Orth den voll gefüllten Seminarraum S21 und staunte nicht schlecht über die unerwartet hohe Resonanz, die ihm galt. Neben den Studierenden im Sportrecht waren diesmal auch viele andere Fußballinteressierte gekommen, dazu sogar einige Vertreter aus der sportrechtlichen Praxis. Ein intimer Vortrag vor Studierenden sieht sicher anders aus. Doch auch den etwa 70 Zuhörerinnen und Zuhörern, die beileibe nicht alle den Thesen Kochs zustimmten, präsentierte der Erste DFB-Vizepräsident einen brillanten Vortrag mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Die Hoffnung, dass der „zweite Mann“ im DFB auch einmal aus dem Nähkästchen plaudern würde, wurde nicht enttäuscht. Nicht nur sein sympathisches Auftreten, sondern auch der von Anfang an mit den Anwesenden gesuchte Dialog sorgten für ein angenehmes und sachliches Diskussionsklima. Überhaupt war bemerkenswert, dass das Auditorium (wie dies häufig der Fall ist) diesmal nicht mit Ende des Vortrags den Saal verließ, sondern eine Diskussion regelrecht einforderte. Die übliche Vorlesungszeit wurde bei weitem überschritten, und doch führten Rainer Koch und seine Mitdiskutanten den Austausch mit Hingabe fort.

Dieses Ergebnis spricht wohl fürs sich und die Qualität der Kölner Sportrechtsvorlesung. Auch wenn am Ende nicht alle Zuhörenden von Koch überzeugt worden sein dürften, so war es doch Konsens im Saal, dass der Gewalt in deutschen Fußballstadien entschieden entgegenzutreten ist. Über die rechtlichen Wege zu diesem Ziel denkt auch der DFB weiterhin intensiv nach. Ihm stehen nun einige weitere kluge Köpfe der Universität zu Köln bei. Vielleicht sind es in Zukunft tatsächlich einmal Kölner Sportrechtler, die so manches Rechtsproblem im Fußball lösen werden.

WS 2014/15: Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät in diesem Wintersemester in Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau) auch ein Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen an. Die weiteren Details, insbesondere die zu vergebenden Themen, sind unten ersichtlich. Die offizielle Ankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System findet sich hier.

Das Seminar findet als Blockseminar – gemeinsam mit den Passauer Studenten – voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende in Köln oder Frankfurt statt.

 

Kooperationspartner: Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau), begrenzte Teilnehmerzahl; Abgabe der Seminararbeit (auf Deutsch): Dezember 2014; Exkursion nach Frankfurt a.M. oder Köln mit attraktivem sportbezogenen Rahmenprogramm voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende (Blockveranstaltung)

Die Teilnahme an dem Seminar dient dem Nachweis der Schlüsselqualifikation i.S.d. Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln. Die Studienexkursion kann ggf. durch Dritte bezuschusst werden.

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt per E-Mail an den Dozenten.

Umfang der Seminararbeit: bis zu 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen; einschließlich Fuß- und Endnoten; zzgl. Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis); Zeilenabstand mind. 1,3; Schrift Arial 11; Fußnoten: 10).

 

Themenliste

  1. Bayerischer Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz
  2. Sexuelle Ausbeutung im Zusammenhang mit Sportgroßereignissen (Art. 4 EMRK) – CoE– Parlamentary Assembly Resolution 1494 (2006) – Stopping trafficking in women before the FIFA World Cup
  3. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität durch Sportfans: u.a. European Convention on Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in particular at Football Matches (1985)
  4. Hasskriminalität und Art. 10 EMRK – Recommendation Rec(2001)6 of the Committee of Ministers to Member States on the prevention of Racism, Xenophobia and Racial Intolerance in sport
  5. Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und öffentliche Verlautbarungen bei Ermittlungen bzw. Verdacht auf Straftaten (Fall Hoeneß)
  6. Anwendbarkeit der EMRK auf Entscheidungen nationaler und internationaler Sport- bzw. Schiedsgerichte (Kolgu gegen die Türkei, Entsch. v. 27.8.2013; Pechstein gegen die Schweiz, Beschw. v. 11.11.2010 (noch nicht entschieden); Mutu gegen die Schweiz, Beschw. v. 13.7.2010 (noch nicht entschieden)
  7. Möglichkeiten einer „Sofortverurteilung“ auf frischer Tat betroffener gewalttätiger Zuschauer im Stadion

 


Beitragsbild: © Rike / PIXELIO

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2014/15

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst.

Die Veranstaltung findet  donnerstags in der Zeit von 17.45 bis 19.15 Uhr in Hörsaal S 21 (Seminargebäude)  vom 16.10. bis zum 18.12.2014 und vom 08.01. bis 29.01.2015 statt. Am 05.02.2015 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System, gibt es hier.

[Update] Uni Köln: SoSe 2014 – Seminar zu verfassungs- und völkerrechtlichen Aspekten des Sports

jur1_03UPDATE – TERMINVERSCHIEBUNG!

Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2014 ein Seminar zu verfassungs- und völkerrechtlichen Aspekten des Sports an.

Das Seminar behandelt die derzeit spannendsten aktuellen sportrechtlichen Fragen, die Bezüge zum Völker- und deutschen Verfassungsrecht haben. Angesprochen sind sowohl fortgeschrittene Studierende als auch Doktoranden, die Interesse an einer vertieften Befassung mit sportrechtlichen Themen haben. Für Studierende dient die Veranstaltung der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare und darüber hinaus des Erwerbs der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Doktoranden können mit der erfolgreichen Teilnahme einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 StPrO.

Anmeldung zum Seminar: bis zum 23.04.2014

Definitive Themenvergabe: Dienstag, 29.04.2014, 18.00 Uhr,  Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht.

Abgabe der Arbeiten: bis spätestens Sonntag, 06.07.2014, 24.00 Uhr (Eingang einer pdf-Datei)

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 11.07.2014, Universität zu Köln.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier

Folgende Themen können vergeben werden:

  1. Verfassungsrechtliche Vorgaben für staatliche und verbandliche Dopingbekämpfung
  2. Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  3. Staatliche Aufgaben im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen im Profi-Fußball
  4. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  5. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  6. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  7. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  8. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum staatlichen Strafmonopol nach Art. 103 Abs. 2 GG
  9. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
  10. Kritische Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage in BGHZ 169, 340 – „Rücktritt des Finanzministers“ – (SIXT-Reklame mit Oskar Lafontaine) und die Übertragbarkeit auf Fußball-Profis
  11. Rechtsqualität der lex sportiva und deren Überprüfbarkeit durch nationale, internationale und supranationale Stellen
  12. Die Entscheidung des EGMR in Sachen Ostendorf ./. Deutschland

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2013/14

Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst.

Die Veranstaltung findet  mittwochs  in der Zeit von 17.45 bis 19.15 Uhr in Hörsaal S 21 (Seminargebäude)  vom 16.10. bis zum 18.12.2013 und vom 08.01. bis 29.01.2014 statt. Am 05.02.2014 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System, gibt es hier.

Uni Köln: Sportrecht im Ranking auf Platz 2

Im „Ranking der Schwerpunktveranstaltungen WS 2012/2013“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln hat nach der Evaluierung der Lehrveranstaltungen die von mir gestaltete Vorlesung „Sportrecht“ bei der Gesamtwertung mit einem Notendurchschnitt von 1,29 den zweiten Platz belegt. Über diesen tollen Erfolg im Dozentenranking freue ich mich sehr. Er motiviert mich, mein Lehrangebot noch weiter zu verbessern: Die Vorlesung werde ich auch im Wintersemester 2013/2014 mittwochs von 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr wieder anbieten.

Bei der Evaluierung erreichte Frau Dr. Budzikiewicz mit einem Notenschnitt von 1,00 Platz 1. Den dritten Platz belegt Herr Prof. Dr. Schaumburg mit seiner Veranstaltung zum Internationalen Steuerrecht (Schnitt: 1,31). Das vollständige Evaluationsergebnis kann hier abgerufen werden.

Ebenfalls sehr erfolgreich ist am vergangenen Wochenende das von Herrn Prof. Dr. Martin Waßmer und mir veranstaltete Seminar zu „Strafrechtlichen Aspekten im Sport“ im laufenden Sommersemester 2013 mit seinem Vortragsteil zu Ende gegangen. Zu den Themen

  • (Medizinrechtliche) Dopingstrafbarkeit im deutschen Recht de lege lata et de lege ferenda – Welche Änderungen erscheinen nötig und sinnvoll?
  • Dopingstrafbarkeit im internationalen Vergleich
  • Sonstige (wirtschafts)strafrechtliche Haftung des dopenden Sportlers
  • Strafbarkeit regelübertretender Attacken beim Sport
  • Der Einfluss der Robert Hoyzer-Entscheidung auf die Betrugsdogmatik und für die Strafbarkeit des Sportwettenbetrugs insgesamt
  • „Sponsoring“ – Zulässigkeit und Grenzen
  • Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  • Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen

haben die Referenten fast ausnahmslos hervorragende Arbeiten abgegeben und spannende Vorträge gehalten. Für das Sommersemester 2014 ist ein weiteres sportrechtliches Seminar geplant.