Vorlesung Sportrecht im WS 2022/23

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (gerade aufgehoben durch die Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Schließlich richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte und die BVerfG-Entscheidung zu Claudia Pechstein im Fokus.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 12.10. bis zum 21.12.2022 und vom 11.01.2022 bis 25.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche. Am 16.11.2022 fällt die Vorlesung aus, dafür gibt es am 25.11.2022 eine Sonderveranstaltung zum E-Sport. Am 26.10.2022 und am 02.11.2022 findet die Vorlesung digital über Zoom statt.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Putins Krieg und der Beitrag des Sports

Russland führt in Europa einen unmenschlichen, schrecklichen und verachtenswerten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Leben kostet, unfassbares Leid über die Menschen bringt und sinnlose Zerstörung verursacht. Nach nur kurzem Zögern in einigen Bereichen haben große Teile der Weltgemeinschaft beschlossen, das Verhalten Russlands umfassend zu sanktionieren und das Land international zu ächten. Die Ankläger am ICC ermitteln. Was diese Reaktionen angeht: So weit, so gut.

Im Sport wirft dies schwierige sportpolitische und rechtliche Fragen auf, mit denen offensichtlich nicht alle Beteiligten, auch nicht alle Verbände und ihre Funktionäre, hinreichend sensibel und vernünftig umgehen können. Welchen Beitrag hat der Sport geleistet, dass es so weit kommen konnte? Welchen Beitrag kann der Sport leisten, um den Krieg zu beenden und sicherzustellen, dass es Frieden in Europa gibt und dann bleibt?

Die Bilanz auf Frage eins fällt nicht wirklich gut aus: Natürlich haben die großen Sportvereinigungen, etwa das IOC und die FIFA, durch die Vergabe und die Veranstaltung von Wettbewerben in Russland in z. T. liebevoller Zusammenarbeit mit dem dort herrschenden Autokraten einen beachtlichen Beitrag zum überbordenden Selbstbewusstsein des Aggressors geleistet. Dieses Selbstbewusstsein und die zugelassene, widerspruchslose Selbstinszenierung auch auf der sportpolitischen Weltbühne sind der Nährboden, auf dem krude, wahnhaft-revisionistische Theorien geboren werden, die dem lupenreinen Diktator die rechtfertigende Grundlage liefern sollte, die Ukraine zu überfallen. Führende Funktionäre haben Anlass, sich in Grund und Boden zu schämen.

Das geht mit Frage zwei so weiter: Menschenverachtenden und die Regeln des Völker- und Menschenrechts nicht respektierenden Regimen muss der Sport – im Sinne der Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen mit ihrer Strahlkraft – zweitweise entzogen werden. Jetzt sofort und jedenfalls so lange, bis sich die politische Situation spürbar und nachhaltig verbessert hat. Wer sich an die grundlegendsten Regeln eines friedlichen Zusammenlebens nicht hält, darf eben nicht mitspielen. Das sollte unser Konsens sein, ist er es nicht, muss er es werden. Sicherlich: Das wird auch einzelne Sportler oder Mannschaften treffen, die – in der Tat – trainiert, gekämpft und geschwitzt haben, um an Wettbewerben teilzunehmen. Und die genau dies dann nicht mehr können und dürfen. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern, weil es notwendig ist. Denn nur so wird in Russland in allen Bereichen der zivilgesellschaftliche Druck entstehen, um eine Änderung in der Regierung, der Führung, der Staatsordnung herbeizuführen. Der wichtige Gesellschaftsteil des Sports darf sich nicht aussparen. Die Staatsangehörigkeit ist zwar nicht per se vorwerfbar, aber sie verleiht demjenigen, der sie hat, zumindest die Möglichkeit und Berechtigung, Änderungen anzustoßen. Das ist, touché, in den Staaten, in denen es notwendig ist, häufig auch gefährlich. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass dies der einzige Weg ist. Diesen schwierigen Spagat werden wir Athletinnen und Athleten nicht allein und nicht dauerhaft abverlangen können. Langfristig bedarf es einer verbandlichen Neuorientierung im Umgang mit solchen Regimen und ihren Sportlern, weil nun feststeht: Der Sport ist nicht unpolitisch. Für die Sporttreibenden ist eine andere Einbindung nötig, in der sie Sport treiben und nicht instrumentalisiert werden können.

Danach ist die – ursprüngliche, rasch mit irritierender Begründung korrigierte – Entscheidung des IPC, russische Athleten an den Paralympischen Spielen „neutral“ teilnehmen zu lassen, nichts anderes als ein Witz! Wer es als internationale Sportorganisation außerdem nicht schafft, den Krieg in seiner Pressemitteilung als solchen zu benennen, hat seinen Anspruch verwirkt, als Organisation und Ansprechpartner auch nur annähernd ernst genommen zu werden. Das gilt auch für jeden, der juristische Feigenblätter nutzt, um Ausschlüsse von russischen Verbänden, Mannschaften, Sportlern oder Gesellschaftern aus Wettbewerben und Ligen nicht aussprechen zu müssen, weil es angeblich „an der entsprechenden Grundlage“ fehle. Abgesehen davon, dass viele Verbandssatzungen Generalklauseln enthalten dürften, wissen schon die juristischen Erstsemester, dass man – auch ohne schriftliche Regelung – an Einigungen nicht festgehalten werden kann, wenn das für eine Seite unerträglich ist und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Das ist in Dauerschuldverhältnissen so; entsprechende Rechtsinstitute gibt es jeder Rechtsordnung. Dass die Rechtsfragen im Einzelnen schwierig sind, ist klar. Aber wie so häufig bereitet hier der Wille den juristischen Weg.

Russland hat sich neben der politisch-gesellschaftlichen auch die sportliche Ächtung mehr als verdient. Nur durch klare und unmissverständliche Reaktionen wird der organisierte internationale Sport dem eigenen Anspruch gerecht werden können, für Völkerverständigung und Weltfrieden sorgen zu wollen. Den bisherigen Opfern und dem malträtierten ukrainischen Volk bringt das alles nichts mehr. Was für ein Preis! In unseren Gedanken sind wir bei den Menschen in der Ukraine.


Erschienen als Editorial des SpuRt-Heftes 2/2020, SpuRt 2022, 69 und auf beck-online

Vorlesung Sportrecht im WS 2021/22

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder aktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Aula 2 vom 13.10. bis zum 22.12.2021 und vom 12.01.2022 bis 26.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Letzte Änderung: 08.10.2021 – Die Veranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz statt.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2020/21

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Ganz aktuell und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr wegen der Corona-Pandemie ausschließlich virtuell vom 4.11. bis zum 16.12.2020 und vom 13.01.2021 bis 10.02.2021 statt. Es wird eine Klausur angeboten, die durch das Prüfungsamt terminiert werden wird. Fällt die Klausur in die letzte Vorlesungswoche, entfällt die Veranstaltung am 10.02.2021.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2019/20

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum S26 (Seminargebäude) vom 09.10. bis zum 18.12.2019 und vom 08.01.2020 bis 22.01.2020 statt. Am 29.01.2020 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Abendveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an der UzK

An der Universität zu Köln biete ich mit der Forschungsstelle Sportrecht am 17.01.2019 eine Sonderveranstaltung im Rahmen meiner Vorlesung zum Sportrecht mit dem Thema „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an. Die Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die sich gleichermaßen an Studierende, Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler richtet, befasst sich mit alltäglichen rechtlichen Herausforderungen rund um das Compliance-Thema in großen Unternehmen und in großen Sportbetrieben. Es wird auch ein Augenmerk auf die Berufschancen für den juristischen Nachwuchs in diesem Bereich gelegt. Für Rechtsanwälte/innen ist eine Bescheinigung nach § 15 FAO möglich.

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“
17.01.2019, 18.00 Uhr, Universität zu Köln, Hörsaal XII (Hauptgebäude)

Hierzu laden wir das interessierte Fachpublikum sehr herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Anschluss an das Programm findet ein Empfang mit Kölsch und Schnittchen statt auf Einladung der adidas AG statt. Eine Anmeldung über diese Webseite ist erforderlich. Zur Anmeldung.

Hier gibt es den Flyer zur Veranstaltung als pdf zum Download.

Compliance ist in aller Munde. Was vor 20 Jahren für viele noch ein Fremdwort war, ist im Wirtschaftsleben heute nicht mehr wegzudenken. Spätestens seit der „Sommermärchen“-Affäre ist Compliance leider auch ein feststehender Begriff im deutschen Sport; international sollte Compliance den großen Sportverbänden nach zahlreichen Skandalen ebenfalls guttun.

Regeleinhaltung und Regeltreue sind aber auch gesellschaftliche Themen geworden: Haben wir die Regeltreue insgesamt vernachlässigt? Verkommen dadurch Moral und Sitten? Trauen sich die „Raser“ in unsere Innenstädte, weil wir nicht einschreiten, wenn andere bei Rot über die Ampel gehen? Oder sind etwa – wie z.B. im Sexualstrafrecht – strengere Regeln der Stein des Weisen, um moralisches und sittsames Verhalten durchzusetzen?

Wie dem auch sei: Die Regeleinhaltung im Unternehmen und im Sport wird für viele (junge) Juristen/innen zur Lebensaufgabe werden. Compliance ist ein Rechtsthema! Schon wegen §§ 30, 130 OWiG kommt kein Unternehmen ab einer gewissen Größe ohne einen Compliance Officer und eine Compliance-Abteilung aus. Nimmt der Sport am Wirtschaftsleben teil, kann für ihn nichts anderes gelten – aber auch ohne die „Profis“ gibt es im Sportbereich genug zu tun. Regeleinhaltung in gesellschaftlichen Einheiten will selbst bestimmt und natürlich auch kontrolliert werden. Hier bedarf es immer besonderen Augenmaßes, weswegen die Verantwortlichen in diesem Bereich besondere Fähigkeiten mitbringen müssen.

Die Veranstaltung beleuchtet, welche Herausforderungen für Juristen aus wissenschaftlicher Sicht und insbesondere aus dem Blickwinkel der Praxis das Thema Compliance als Rechtsthema bietet. Für den juristischen Nachwuchs wird Compliance eines der Zukunftsthemen sein, weil angesichts seiner nicht zu unterschätzenden Relevanz hier besondere berufliche Chancen liegen. Für alle Interessierten wird ein spannender Einblick in diejenigen Rechtsfragen gegeben, die im Berufsalltag aus wirtschafts-, gesellschafts-, unternehmens-, haftungs- und strafrechtlicher Sicht entscheidend sind.

Nach einer kurzen wissenschaftlichen Einführung berichten der Compliance Officer der adidas AG und der Geschäftsführer der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, beide exzellente Kenner der Materie, über ihre beruflichen Erfahrungen. In der anschließenden Podiumsdiskussion werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet sowie Chancen für den juristischen Nachwuchs und Herausforderungen für die Beratungstätigkeit dargestellt.

Beim anschließenden Empfang mit Kölsch und Schnittchen auf freundliche Einladung der adidas AG besteht die Möglichkeit, sich mit den Referenten und den Unternehmensvertretern/innen weiter zum Thema auszutauschen und auch Berufseinstiegschancen zu sondieren.

Programm:

18.00 Uhr

Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M., Universität zu Köln
Begrüßung und Einführung in das Thema 

Impulsreferat „Wissenschaft“

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg
Compliance: Von der allgemeinen Wohlverhaltensregel zur konkreten Handlungsnorm

Impulsreferat „Unternehmen“

Dr. Markus Kürten, Compliance Officer, adidas AG
Compliance @adidas – Juristische Herausforderungen im Unternehmensalltag

Impulsreferat „Sport“

Dr. Tim Schumacher, Geschäftsführer, VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
Compliance im Proficlub und Unternehmen – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

ab ca. 19.05 Uhr

Podiumsdiskussion

Compliance als berufliche Herausforderung und Tummelplatz für Nachwuchsjuristen?

mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel, Dr. Kürten, Dr. Schumacher und

Marcus Jung, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wirtschaftsredakteur der FAZ – schreibt über Recht, Gerichtsverfahren und Kanzleien; Experte für die Ausbildung und Karriere junger Juristen

Henrike von Scheliha, Universität zu Köln
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung

Moderation: Prof. Dr. Orth

anschl.: Ausklang bei Kölsch & Schnittchen

Zur Anmeldung.

25 Jahre SpuRt – 25 Jahre Sportrecht. Das SpuRt-Jubiläumsheft ist im Druck!

Die Zeitschrift für Sport und Recht, die SpuRt, feiert ihr 25-jähriges Jubiläum. Auch wenn die Gleichung 25 Jahre SpuRt = 25 Jahre Sportrecht wohl so nicht aufgeht, steht die Zeitschrift trotzdem für 25 Jahre liebevolle Pflege des Sportrechts, vgl. hierzu auch das Editorial in diesem Heft. Verlag, Herausgeber und Schriftleitung freuen sich, das sehenswerte Jubiläum mit einem besonderen Heft feiern zu können. Das Heft 5/2018 ist in den Druck gegangen und stellt zugleich das Jubiläumsheft dar. Es ist – wie immer – randvoll mit aktuellen und spannenden Entscheidungen rund um das Sportrecht, die für die Leser auf die wesentliche Teile gekürzt und für die wissenschaftliche wie praktische Einordnung z.T. mit hilfreichen Anmerkungen von Experten versehen worden sind. Daneben enthält das Heft, ebenfalls wie immer, spannende Texte zum Sportrecht, wie einen Veranstaltungsbericht zu einer Veranstaltung mit sportrechtlichen Bezügen an der Deutschen Richterakademie sowie einer aktuellen und kritischen Buchbesprechung. Der Aufsatzteil ist diesmal besonders. Ausschließlich Herausgeber der SpuRt haben dieses Heft mit Inhalten gefüllt und zeigen dem Leser in ihren jeweiligen Forschungsbereichen bzw. Tätigkeitsschwerpunkten kleine Resümees oder interessante Ausblicke auf – natürlich mit dem besonderen Bezug zu Sport und Recht. Aus dem Aufsatzteil steht der Beitrag von RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner, der es unternimmt, die Autonomieprobleme des Sports zu resümieren, diesmal als kostenlose Leseprobe zur Verfügung.

Das Heft ist gerade in den Druck gegangen. Es wird in der 38. KW in den Briefkästen der Abonnenten landen. Es wird bereits ab 14.9.2018 in Beck-Online im Sportrecht plus vollständig abrufbar sein.

Die komplette Inhaltsübersicht des Heftes 5/2018 ist hier abrufbar.

 

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2018/19

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des Brüsseler Appellationsgerichts vom 29.8.2018) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96 und die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum XIb (Hauptgebäude) vom 10.10. bis zum 19.12.2018 und vom 09.01.2019 bis 23.01.2019 statt. Am 30.01.2019 wird eine Klausur angeboten. Statt am Mittwoch, 10.10., 17.10 und 24.10., findet die Vorlesung an diesen drei Terminen am Dienstag, 9.10., 16.10. und 23.10, von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XVIIa statt.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es hier.

Uni Köln, SoSe 2018, Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Waßmer und ich bieten im Sommersemester 2018 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ein

Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

an. Die Ausschreibung des Seminars als pdf kann hier heruntergeladen werden. Es sollen folgende Themen vergeben werden:

 

  1. Entscheidungsspielräume der Vorstände großer Verbände vor dem Hintergrund des § 266 StGB
  2. Die Strafbarkeit von Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers (VfL Osnabrück) wegen einer versuchten Spielmanipulation
  3. Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Strafvorschriften des AntiDopG unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  4. Maßstäbe für Compliance-Anforderungen über §§ 30, 130 OWiG für große Amateurverbände (Landesverbände im Fußball)
  5. Hooligans! – Strafbarkeitsprobleme beim unerwünschten Verhalten der Nichtfans
  6. Sponsoring im Sport – die Strafbarkeitsrisiken
  7. Die FIFA-Ethikkommission – Aufgaben, Befugnisse und Fälle
  8. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265c StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  9. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265d StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  10. Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter nach § 284 StGB

Das Seminar wird als Tagesblockseminar am 04.07.2018 in der Universität zu Köln veranstaltet. Beginn: Mittwoch, 04.07.2018, 14.00 Uhr.

Das Seminar kann einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und Abs. 4 Satz 1 Promotionsordnung vom 26. Oktober 2010 (PromO) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 51 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 24. April 2014 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet.

 

Formalia:

Anmeldung zum Seminar:

Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Frau Anja Wellerdick, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, (anja.wellerdick@uni-koeln.de) ab dem 03.04.2018.

Definitive Themenvergabe:

Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 12.04.2018, 14.00 Uhr, im ISS.

Abgabe der Arbeiten:

Gemäß § 12 Abs. 7 StPrO schriftlich und auf einem physischen Datenträger an das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (persönliche Abgabe möglich; beachten Sie die Öffnungszeiten), maximal 25 Seiten zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis, Schriftart Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12 (Fußnoten 10), Zeilenabstand 1,5-fach (Fußnoten einfach), linker Rand 7 cm, rechter, oberer und unterer Rand 2 cm, bis spätestens Dienstag, 26.06.2018. Daneben wird um Übersendung der Arbeit im pdf-Format an Frau Wellerdick (anja.wellerdick@uni-koeln.de) gebeten. Fristwahrung ist allein durch die Abgabe gemäß § 12 Abs. 7 StPrO möglich.

 

 

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2017/18

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der Hannover 96 Management GmbH an Herrn Kind, eine einstweilige Verfügung gegen die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL und die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal S12 (Seminargebäude) vom 18.10. bis zum 20.12.2017 und vom 10.01. bis 31.01.2018 statt. Am 07.02.2018 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es hier.