„Sport und Verfassung“ – Vortrag von Prof. Steiner am 05.11.2024

Es ist mir eine große Freude, dass der Grandseigneur des Sportrechts auf meine Einladung nach Köln kommt und über sein Paradethema spricht: Sport und Verfassung. Wer könnte zu dieser fesselnden thematischen Verbindung besser Auskunft geben als einer der Gründerväter des deutschen Sportrechts, Richter am BVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner? Mit dem Deutschen Sport & Olympia Museum gibt es kein passenderes Ambiente für das Sujet. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen! Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Es wird um Anmeldung an sportrecht@uni-koeln.de gebeten.

RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner: Sport und Verfassung
Dienstag, 5. November 2024, 17.00 Uhr, Deutsches Sport & Olympia Museum, Köln

Veranstalter: Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln (mit freundlicher Unterstützung von LHR Rechtsanwälte)

SpuRt: Acht neue Herausgeber

Der Verlag C.H. BECK hat ein hochkarätiges Team von Fachleuten als neue Herausgeber für die „Zeitschrift für Sport und Recht“ ernannt. Die Auswahl spiegelt die kontinuierliche Bestrebung des Verlags wider, Exzellenz und Fachkenntnisse in der juristischen Fachberichterstattung nachhaltig zu fördern.

Die neu bestellten Herausgeber sind:

Universitätsprofessor Dr. Philipp S. Fischinger LL.M., Mannheim

Universitätsprofessor Dr. Peter W. Heermann LL.M., Bayreuth

Rechtsanwalt Dr. Heiner Kahlert, München

Rechtsanwältin Annett Rombach LL.M., Frankfurt

Universitätsprofessor Dr. Alexander Scheuch, Bonn

Universitätsprofessor Dr. Björn Schiffbauer, Rostock

Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Schimke LL.M., Düsseldorf

Präsident des DOSB Rechtsanwalt Thomas Weikert, Frankfurt

Dieses diverse und hochqualifizierte Team bringt eine breite Palette von Fachwissen und Erfahrung in die Herausgeberschaft und Redaktion ein. Die „SpuRt“ hat sich in den vergangenen über 30 Jahren einen Namen für ihre fundierten rechtlichen Analysen im Sportbereich sowie ihren umfassenden internationalen Rechtsprechungsteil gemacht und wird durch diese Neubesetzungen zweifellos ihre Spitzenposition ausbauen.

Prof. Philipp S. Fischinger, einer der neuen Herausgeber, äußerte sich zu seiner Ernennung: „Es ist eine Ehre, Teil dieses engagierten Teams zu sein. Wir werden im Team mit der Schriftleitung sicherstellen, dass die Zeitschrift weiterhin alle relevanten Themen im Sportrecht behandelt und höchste juristische Standards beibehält. Schriftleiter Professor Jan F. Orth ist schon heute ein Garant dafür.“

Die „Zeitschrift für Sport und Recht“ bleibt somit an der Spitze der juristischen Fachpublikationen im Sportbereich. Leser können sich auf weiterhin informative und wegweisende Beiträge freuen, während das neue Herausgeberteam seine Vision für die Zukunft der Publikation umsetzt. Der Verlag C.H. Beck freut sich darauf, gemeinsam mit den neuen Herausgebern die Tradition der Exzellenz in der juristischen Fachzeitschriftenwelt fortzusetzen und die Leserschaft weiterhin mit maßgeblichen und hervorragend ausgearbeiteten Inhalten zu versorgen.

Dr. Clemens Prokop und Dr. Reinhard Rauball sind nach Aufgabe ihrer Ämter im DLV bzw. in der DFL nicht mehr Herausgeber. Ihnen dankt der Verlag für ihr jahrelanges Engagement.

Verlag C.H.BECK oHG, München


Diese Mitteilung erscheint so in SpuRt 2024, 2 (Heft 1/2024). Das Heft ist ab dem 10. Januar 2024 in Beck-Online verfügbar.

Wegen Wechsels an die Uni: Drei Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 an der UzK

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In diesem Wintersemester gibt es eine große Neuigkeit: Ich hänge die Richterrobe einstweilen an den Nagel und wechsle zum 1. Oktober als Vertretungsprofessor an die Universität zu Köln.

Damit nehme ich ich eine neue Herausforderung an und unterbreche zum dritten Mal meine richterliche Tätigkeit (nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Texas und einer Abordnung an das Justizministerium): Befristet auf zwei Jahre gehe ich an die Universität zu Köln an das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Bettina Weißer, um das strafrechtliche Team an der Kölner Uni in Lehre und Forschung zu unterstützen.

Auch wenn ich meine richterlichen Aufgaben und meine Tätigkeit als Pressesprecher des Landgerichts Köln immer mit großer Freude und (nach meinem Eindruck) mit Leidenschaft erfüllt habe, freue ich mich auf die neue Funktion – insbesondere auf die Arbeit mit hochmotivierten Studierenden, denen ich hoffentlich viel Wissen und Erfahrung für ihr künftiges (Berufs-)Leben vermitteln kann. Obwohl ich jeden Tag sehr gerne ins Landgericht gefahren bin, mich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen sehr wohl gefühlt habe und mich mit einem weinenden Auge von ihnen und den dortigen Aufgaben verabschiede, schaut ein lachendes Auge auf die neuen Perspektiven und die Veränderung.

Im Wintersemester 2023/24 biete ich an:

  • Vorlesung Grundkurs Strafrecht III
  • Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts
  • Vorlesung Sportrecht

Alle Informationen zum Grundkurs Strafrecht III gibt es in Kürze im Detail in KLIPS. Er behandelt die Sachbeschädigung, die Brandstiftungsdelikte, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue) und die Straßenverkehrsdelikte. Die Vorlesung findet dienstags von 12.00 bis 13.30 Uhr in Hörsaal A1 und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr in Hörsaal XIII statt. Am Dienstag, 10.10.2023, geht es mit der Sachbeschädigung und der qualifizierten Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB und der spannenden Frage los, ob die „Letzte Generation“ das Brandenburger Tor (gestern, am 17.09.2023) aus der Sicht des Strafrecht mit Farbe besprühen durfte.

Im Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sind die Teilnehmerplätze bereits vergeben. Die Seminarvorträge finden am Montag, 20.11.2023, statt.

Die Vorlesung zum Sportrecht richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudierende und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (mittlerweile aufgehoben durch eines Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (EGMR- und CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte (Regulierung der Spielervermittler, Kommission ./. ISU, European SuperLeague pp.) und die EGMR-Entscheidung zu Caster Semenya im Fokus. Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 11.10. bis zum 20.12.2023 und vom 10.01.2024 bis 31.01.2024 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Vorlesung Sportrecht im WS 2022/23

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (gerade aufgehoben durch die Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Schließlich richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte und die BVerfG-Entscheidung zu Claudia Pechstein im Fokus.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 12.10. bis zum 21.12.2022 und vom 11.01.2022 bis 25.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche. Am 16.11.2022 fällt die Vorlesung aus, dafür gibt es am 25.11.2022 eine Sonderveranstaltung zum E-Sport. Am 26.10.2022 und am 02.11.2022 findet die Vorlesung digital über Zoom statt.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Putins Krieg und der Beitrag des Sports

Russland führt in Europa einen unmenschlichen, schrecklichen und verachtenswerten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Leben kostet, unfassbares Leid über die Menschen bringt und sinnlose Zerstörung verursacht. Nach nur kurzem Zögern in einigen Bereichen haben große Teile der Weltgemeinschaft beschlossen, das Verhalten Russlands umfassend zu sanktionieren und das Land international zu ächten. Die Ankläger am ICC ermitteln. Was diese Reaktionen angeht: So weit, so gut.

Im Sport wirft dies schwierige sportpolitische und rechtliche Fragen auf, mit denen offensichtlich nicht alle Beteiligten, auch nicht alle Verbände und ihre Funktionäre, hinreichend sensibel und vernünftig umgehen können. Welchen Beitrag hat der Sport geleistet, dass es so weit kommen konnte? Welchen Beitrag kann der Sport leisten, um den Krieg zu beenden und sicherzustellen, dass es Frieden in Europa gibt und dann bleibt?

Die Bilanz auf Frage eins fällt nicht wirklich gut aus: Natürlich haben die großen Sportvereinigungen, etwa das IOC und die FIFA, durch die Vergabe und die Veranstaltung von Wettbewerben in Russland in z. T. liebevoller Zusammenarbeit mit dem dort herrschenden Autokraten einen beachtlichen Beitrag zum überbordenden Selbstbewusstsein des Aggressors geleistet. Dieses Selbstbewusstsein und die zugelassene, widerspruchslose Selbstinszenierung auch auf der sportpolitischen Weltbühne sind der Nährboden, auf dem krude, wahnhaft-revisionistische Theorien geboren werden, die dem lupenreinen Diktator die rechtfertigende Grundlage liefern sollte, die Ukraine zu überfallen. Führende Funktionäre haben Anlass, sich in Grund und Boden zu schämen.

Das geht mit Frage zwei so weiter: Menschenverachtenden und die Regeln des Völker- und Menschenrechts nicht respektierenden Regimen muss der Sport – im Sinne der Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen mit ihrer Strahlkraft – zweitweise entzogen werden. Jetzt sofort und jedenfalls so lange, bis sich die politische Situation spürbar und nachhaltig verbessert hat. Wer sich an die grundlegendsten Regeln eines friedlichen Zusammenlebens nicht hält, darf eben nicht mitspielen. Das sollte unser Konsens sein, ist er es nicht, muss er es werden. Sicherlich: Das wird auch einzelne Sportler oder Mannschaften treffen, die – in der Tat – trainiert, gekämpft und geschwitzt haben, um an Wettbewerben teilzunehmen. Und die genau dies dann nicht mehr können und dürfen. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern, weil es notwendig ist. Denn nur so wird in Russland in allen Bereichen der zivilgesellschaftliche Druck entstehen, um eine Änderung in der Regierung, der Führung, der Staatsordnung herbeizuführen. Der wichtige Gesellschaftsteil des Sports darf sich nicht aussparen. Die Staatsangehörigkeit ist zwar nicht per se vorwerfbar, aber sie verleiht demjenigen, der sie hat, zumindest die Möglichkeit und Berechtigung, Änderungen anzustoßen. Das ist, touché, in den Staaten, in denen es notwendig ist, häufig auch gefährlich. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass dies der einzige Weg ist. Diesen schwierigen Spagat werden wir Athletinnen und Athleten nicht allein und nicht dauerhaft abverlangen können. Langfristig bedarf es einer verbandlichen Neuorientierung im Umgang mit solchen Regimen und ihren Sportlern, weil nun feststeht: Der Sport ist nicht unpolitisch. Für die Sporttreibenden ist eine andere Einbindung nötig, in der sie Sport treiben und nicht instrumentalisiert werden können.

Danach ist die – ursprüngliche, rasch mit irritierender Begründung korrigierte – Entscheidung des IPC, russische Athleten an den Paralympischen Spielen „neutral“ teilnehmen zu lassen, nichts anderes als ein Witz! Wer es als internationale Sportorganisation außerdem nicht schafft, den Krieg in seiner Pressemitteilung als solchen zu benennen, hat seinen Anspruch verwirkt, als Organisation und Ansprechpartner auch nur annähernd ernst genommen zu werden. Das gilt auch für jeden, der juristische Feigenblätter nutzt, um Ausschlüsse von russischen Verbänden, Mannschaften, Sportlern oder Gesellschaftern aus Wettbewerben und Ligen nicht aussprechen zu müssen, weil es angeblich „an der entsprechenden Grundlage“ fehle. Abgesehen davon, dass viele Verbandssatzungen Generalklauseln enthalten dürften, wissen schon die juristischen Erstsemester, dass man – auch ohne schriftliche Regelung – an Einigungen nicht festgehalten werden kann, wenn das für eine Seite unerträglich ist und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Das ist in Dauerschuldverhältnissen so; entsprechende Rechtsinstitute gibt es jeder Rechtsordnung. Dass die Rechtsfragen im Einzelnen schwierig sind, ist klar. Aber wie so häufig bereitet hier der Wille den juristischen Weg.

Russland hat sich neben der politisch-gesellschaftlichen auch die sportliche Ächtung mehr als verdient. Nur durch klare und unmissverständliche Reaktionen wird der organisierte internationale Sport dem eigenen Anspruch gerecht werden können, für Völkerverständigung und Weltfrieden sorgen zu wollen. Den bisherigen Opfern und dem malträtierten ukrainischen Volk bringt das alles nichts mehr. Was für ein Preis! In unseren Gedanken sind wir bei den Menschen in der Ukraine.


Erschienen als Editorial des SpuRt-Heftes 2/2020, SpuRt 2022, 69 und auf beck-online

Vorlesung Sportrecht im WS 2021/22

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder aktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Aula 2 vom 13.10. bis zum 22.12.2021 und vom 12.01.2022 bis 26.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Letzte Änderung: 08.10.2021 – Die Veranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz statt.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2020/21

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Ganz aktuell und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr wegen der Corona-Pandemie ausschließlich virtuell vom 4.11. bis zum 16.12.2020 und vom 13.01.2021 bis 10.02.2021 statt. Es wird eine Klausur angeboten, die durch das Prüfungsamt terminiert werden wird. Fällt die Klausur in die letzte Vorlesungswoche, entfällt die Veranstaltung am 10.02.2021.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2019/20

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum S26 (Seminargebäude) vom 09.10. bis zum 18.12.2019 und vom 08.01.2020 bis 22.01.2020 statt. Am 29.01.2020 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Abendveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an der UzK

An der Universität zu Köln biete ich mit der Forschungsstelle Sportrecht am 17.01.2019 eine Sonderveranstaltung im Rahmen meiner Vorlesung zum Sportrecht mit dem Thema „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an. Die Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die sich gleichermaßen an Studierende, Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler richtet, befasst sich mit alltäglichen rechtlichen Herausforderungen rund um das Compliance-Thema in großen Unternehmen und in großen Sportbetrieben. Es wird auch ein Augenmerk auf die Berufschancen für den juristischen Nachwuchs in diesem Bereich gelegt. Für Rechtsanwälte/innen ist eine Bescheinigung nach § 15 FAO möglich.

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“
17.01.2019, 18.00 Uhr, Universität zu Köln, Hörsaal XII (Hauptgebäude)

Hierzu laden wir das interessierte Fachpublikum sehr herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Anschluss an das Programm findet ein Empfang mit Kölsch und Schnittchen statt auf Einladung der adidas AG statt. Eine Anmeldung über diese Webseite ist erforderlich. Zur Anmeldung.

Hier gibt es den Flyer zur Veranstaltung als pdf zum Download.

Compliance ist in aller Munde. Was vor 20 Jahren für viele noch ein Fremdwort war, ist im Wirtschaftsleben heute nicht mehr wegzudenken. Spätestens seit der „Sommermärchen“-Affäre ist Compliance leider auch ein feststehender Begriff im deutschen Sport; international sollte Compliance den großen Sportverbänden nach zahlreichen Skandalen ebenfalls guttun.

Regeleinhaltung und Regeltreue sind aber auch gesellschaftliche Themen geworden: Haben wir die Regeltreue insgesamt vernachlässigt? Verkommen dadurch Moral und Sitten? Trauen sich die „Raser“ in unsere Innenstädte, weil wir nicht einschreiten, wenn andere bei Rot über die Ampel gehen? Oder sind etwa – wie z.B. im Sexualstrafrecht – strengere Regeln der Stein des Weisen, um moralisches und sittsames Verhalten durchzusetzen?

Wie dem auch sei: Die Regeleinhaltung im Unternehmen und im Sport wird für viele (junge) Juristen/innen zur Lebensaufgabe werden. Compliance ist ein Rechtsthema! Schon wegen §§ 30, 130 OWiG kommt kein Unternehmen ab einer gewissen Größe ohne einen Compliance Officer und eine Compliance-Abteilung aus. Nimmt der Sport am Wirtschaftsleben teil, kann für ihn nichts anderes gelten – aber auch ohne die „Profis“ gibt es im Sportbereich genug zu tun. Regeleinhaltung in gesellschaftlichen Einheiten will selbst bestimmt und natürlich auch kontrolliert werden. Hier bedarf es immer besonderen Augenmaßes, weswegen die Verantwortlichen in diesem Bereich besondere Fähigkeiten mitbringen müssen.

Die Veranstaltung beleuchtet, welche Herausforderungen für Juristen aus wissenschaftlicher Sicht und insbesondere aus dem Blickwinkel der Praxis das Thema Compliance als Rechtsthema bietet. Für den juristischen Nachwuchs wird Compliance eines der Zukunftsthemen sein, weil angesichts seiner nicht zu unterschätzenden Relevanz hier besondere berufliche Chancen liegen. Für alle Interessierten wird ein spannender Einblick in diejenigen Rechtsfragen gegeben, die im Berufsalltag aus wirtschafts-, gesellschafts-, unternehmens-, haftungs- und strafrechtlicher Sicht entscheidend sind.

Nach einer kurzen wissenschaftlichen Einführung berichten der Compliance Officer der adidas AG und der Geschäftsführer der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, beide exzellente Kenner der Materie, über ihre beruflichen Erfahrungen. In der anschließenden Podiumsdiskussion werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet sowie Chancen für den juristischen Nachwuchs und Herausforderungen für die Beratungstätigkeit dargestellt.

Beim anschließenden Empfang mit Kölsch und Schnittchen auf freundliche Einladung der adidas AG besteht die Möglichkeit, sich mit den Referenten und den Unternehmensvertretern/innen weiter zum Thema auszutauschen und auch Berufseinstiegschancen zu sondieren.

Programm:

18.00 Uhr

Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M., Universität zu Köln
Begrüßung und Einführung in das Thema 

Impulsreferat „Wissenschaft“

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg
Compliance: Von der allgemeinen Wohlverhaltensregel zur konkreten Handlungsnorm

Impulsreferat „Unternehmen“

Dr. Markus Kürten, Compliance Officer, adidas AG
Compliance @adidas – Juristische Herausforderungen im Unternehmensalltag

Impulsreferat „Sport“

Dr. Tim Schumacher, Geschäftsführer, VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
Compliance im Proficlub und Unternehmen – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

ab ca. 19.05 Uhr

Podiumsdiskussion

Compliance als berufliche Herausforderung und Tummelplatz für Nachwuchsjuristen?

mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel, Dr. Kürten, Dr. Schumacher und

Marcus Jung, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wirtschaftsredakteur der FAZ – schreibt über Recht, Gerichtsverfahren und Kanzleien; Experte für die Ausbildung und Karriere junger Juristen

Henrike von Scheliha, Universität zu Köln
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung

Moderation: Prof. Dr. Orth

anschl.: Ausklang bei Kölsch & Schnittchen

Zur Anmeldung.

25 Jahre SpuRt – 25 Jahre Sportrecht. Das SpuRt-Jubiläumsheft ist im Druck!

Die Zeitschrift für Sport und Recht, die SpuRt, feiert ihr 25-jähriges Jubiläum. Auch wenn die Gleichung 25 Jahre SpuRt = 25 Jahre Sportrecht wohl so nicht aufgeht, steht die Zeitschrift trotzdem für 25 Jahre liebevolle Pflege des Sportrechts, vgl. hierzu auch das Editorial in diesem Heft. Verlag, Herausgeber und Schriftleitung freuen sich, das sehenswerte Jubiläum mit einem besonderen Heft feiern zu können. Das Heft 5/2018 ist in den Druck gegangen und stellt zugleich das Jubiläumsheft dar. Es ist – wie immer – randvoll mit aktuellen und spannenden Entscheidungen rund um das Sportrecht, die für die Leser auf die wesentliche Teile gekürzt und für die wissenschaftliche wie praktische Einordnung z.T. mit hilfreichen Anmerkungen von Experten versehen worden sind. Daneben enthält das Heft, ebenfalls wie immer, spannende Texte zum Sportrecht, wie einen Veranstaltungsbericht zu einer Veranstaltung mit sportrechtlichen Bezügen an der Deutschen Richterakademie sowie einer aktuellen und kritischen Buchbesprechung. Der Aufsatzteil ist diesmal besonders. Ausschließlich Herausgeber der SpuRt haben dieses Heft mit Inhalten gefüllt und zeigen dem Leser in ihren jeweiligen Forschungsbereichen bzw. Tätigkeitsschwerpunkten kleine Resümees oder interessante Ausblicke auf – natürlich mit dem besonderen Bezug zu Sport und Recht. Aus dem Aufsatzteil steht der Beitrag von RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner, der es unternimmt, die Autonomieprobleme des Sports zu resümieren, diesmal als kostenlose Leseprobe zur Verfügung.

Das Heft ist gerade in den Druck gegangen. Es wird in der 38. KW in den Briefkästen der Abonnenten landen. Es wird bereits ab 14.9.2018 in Beck-Online im Sportrecht plus vollständig abrufbar sein.

Die komplette Inhaltsübersicht des Heftes 5/2018 ist hier abrufbar.